Personaler aufgepasst: Wurde die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters bislang durch eine geschwärzte Kopie des Auszahlscheins oder der zusätzlich ausgestellten Bescheinigung während des Krankengeldbezugs nachgewiesen, erhält der Arbeitgeber vom 1. Januar 2016 an hierfür einen entsprechenden Durchschlag.
Zum Jahreswechsel werden die Mustervordrucke für die AU-Bescheinigungen sowie der Krankengeldauszahlschein nämlich aktualisiert und in einem einzigen Formular zusammengeführt. Darauf bescheinigt der Arzt dann sowohl die AU während der Entgeltfortzahlung als auch später während der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse. Auch der erkrankte Mitarbeiter bekommt einen Durchschlag der Krankschreibung mit dem Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis seiner AU erforderlich ist.