Alle vier Jahre wieder, pünktlich zur Fußball-WM, verfolgt die ganze Welt gebannt die Fernsehbilder. Die ganze Welt? Theoretisch ja, sagt Michael Westphal, Leiter der Kompetenzgruppe Streaming-Media im eco-Verband. „Denn auch wer während der Fußball-Übertragungen arbeiten muss, hat mittlerweile einige Möglichkeiten, um die Spiele in Brasilien ohne größeren Aufwand vom Computer aus verfolgen zu können. Beispielsweise in Form von Live-Streaming oder Live-Ticker.“
Doch welche Rechte hat ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bei solchen Großereignissen eigentlich?
Juristische Konsequenzen
„Die WM ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit zu schauen, egal über welches Medium, ist ein Kündigungsgrund und kann somit schwere juristische Konsequenzen nach sich ziehen“, erläutert Lucia Falkenberg, HR-Managerin beim eco-Verband. Daher sollten Arbeitgeber – auch und gerade beim Streaming – eindeutige Regeln aufstellen. Der Anlass könne nicht nur ein wichtiges Sportereignis sein, sondern etwa auch die Pressekonferenz eines Kunden oder eine Rede von Angela Merkel.
Ausdrückliche Genehmigung
Laut Falkenberg gilt generell am Arbeitsplatz: Erlaubt ist nur, was der Chef ausdrücklich genehmigt. Ganz gleich, ob es sich dabei um Fußballtrikots, Fahnenschmuck, Tippspiele mit Arbeitskollegen, die Radio-, Liveticker- oder Online-Streaming-Nutzung oder spätere Arbeitszeiten nach einer langen Fußball-Nacht handelt.
„Damit die WM am Arbeitsplatz nicht zum Eigentor für den Arbeitnehmer wird, sollte dieser seinen Chef im Vorfeld um Erlaubnis fragen“, betont die HR-Managerin. Das gelte speziell für Live- und Online-Streaming. Der Arbeitnehmer schaue diese Inhalte meist über einen längeren Zeitraum. Zudem sei seine Aufmerksamkeit in größerem Umfang beansprucht als beispielsweise beim Radiohören. „Falls der Arbeitgeber Live- und Online-Streaming genehmigt, muss den Arbeitnehmern natürlich klar sein, dass sie die Streaming-Medien aus privaten Gründen nutzen, ihnen die dafür aufgewendete Zeit nicht entlohnt wird und von ihnen nachgeholt werden muss“, so Falkenberg.
Gemeinschaftserlebnis
Wenn der Arbeitgeber kein Streaming am Arbeitsplatz zulassen möchte, könne er stattdessen seinen Mitarbeitern auch ermöglichen, im Fall der WM ein wichtiges Spiel gemeinsam zu schauen, empfiehlt die Expertin. So lasse sich ein teambildendes Gemeinschaftserlebnis schaffen. (mil)
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