Seit zehn Jahren können Gründer die Rechtsform der Unternehmergesellschaft wählen. Die Variante der klassischen GmbH hat sich etabliert – auch im Insolvenzgeschehen. Steigende Zinsen könnten viele der stark fremdfinanzierten Betriebe allerdings in Schwierigkeiten bringen.

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Geschäftsidee: vorhanden. Eigenkapital: gering. So ist es häufig in der Gründungsphase eines Unternehmens. Um Gründungswilligen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, hat der Gesetzgeber vor zehn Jahren die Palette der möglichen Rechtsformen erweitert – um die Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt).
Genau genommen ist die UG keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH, weshalb sie mitunter ein wenig despektierlich als „Mini-GmbH“ oder „Ein-Euro-GmbH“ bezeichnet wird. Nach Darstellung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist die Unternehmergesellschaft geeignet „für Gründer kleiner gewerblicher Unternehmen, insbesondere Dienstleister, die ihre Haftung beschränken wollen und deren Unternehmen mit geringem Kapital auskommen“.
Denn das Stammkapital beträgt lediglich einen Euro. Das klingt zunächst verlockend für finanzschwache Jungunternehmer. Aber: Mögliche Gewinne dürfen zunächst nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. 25 Prozent des Gewinns müssen so lange in die gesetzliche Rücklage einfließen, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufgebaut ist.
Brexit könnte UG weiter beflügeln
Trotz dieser Einschränkung ist die UG für Gründer eine verlockende Alternative zu der früher wegen ihrer ebenfalls stark eingeschränkten Haftung favorisierten englischen Rechtsform Ltd.. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit in Deutschland mehr als 36.000 umsatzsteuerpflichtige Unternehmergesellschaften.
Noch einmal mehr als doppelt so viele tummeln sich unter den von der Umsatzsteuerpflicht befreiten Kleinstunternehmen. Die Creditreform Datenbank wies zum Jahresende 2018 mehr als 118.400 UG aus. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind im Dienstleistungsbereich aktiv, insbesondere in den Wirtschaftsbereichen für Informations- und Finanzdienstleistungen. Und möglicherweise erhält die UG bald weiteren Auftrieb – durch den Brexit, der manche in der Rechtsform der Ltd. geführten Unternehmen bewegen könnte, umzufirmieren.
Das niedrige Mindestkapital von einem Euro lässt vermuten, dass viele Unternehmen in der Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) – der Zusatz ist Pflicht und muss zwingend ausgeschrieben werden – schwach kapitalisiert und damit besonders insolvenzgefährdet sind. Tatsächlich weisen 38,1 Prozent dieser Unternehmen eine Eigenkapitalquote von weniger als zehn Prozent aus.
Unter den klassischen GmbH sind dies lediglich 21,8 Prozent. Vor allem Handelsunternehmen in der Rechtsform der UG sind überdurchschnittlich stark verschuldet. Hier betragen die eigenen Mittel bei fast jedem zweiten Betrieb weniger als ein Zehntel der Bilanzsumme (GmbH im Handel: 26,5 Prozent). Auf der anderen Seite weisen aber 46,2 Prozent der Unternehmergesellschaften eine solide Eigenkapitalquote von 30 Prozent und mehr aus.
Ein Blick auf die Entwicklung der Insolvenzen nach Rechtsformen in den vergangenen Jahren zeigt einen steigenden Anteil der Unternehmergesellschaften. Etwa 12,4 Prozent der Unternehmen, die 2018 in Bedrängnis gerieten, wurden in der Rechtsform der UG geführt. Im Jahr zuvor hatte die Quote 11,6 Prozent betragen.
Am häufigsten waren zuletzt Gewerbebetriebe, Einzelunternehmen und Freie Berufe (40,2 Prozent) unter den insolventen Unternehmen vertreten, gefolgt von GmbH (39,3 Prozent). Die zehn größten Insolvenzen des vergangenen Jahres betrafen ausschließlich Unternehmen, die in der Rechtsform einer GmbH geführt wurden, an der Spitze die Paracelsus-Kliniken Deutschland mit bundesweit mehr als 5.000 Mitarbeitern an 23 Standorten.
Belastungsprobe für Betriebe in Sicht
Nach mehreren Jahren rückläufiger Insolvenzzahlen ist es fraglich, ob sich dieser Trend fortsetzen wird, denn die wirtschaftliche Entwicklung dürfte in den kommenden Monaten moderater verlaufen. Der auf Basis einer Konjunkturumfrage unter 1.121 mittelständischen Unternehmen ermittelte Creditreform Geschäftsklimaindex sank zuletzt deutlich. Gleichwohl beurteilt der Mittelstand seine Auftrags- und Umsatzsituation weiterhin positiv. Allenfalls das verarbeitende Gewerbe ist deutlich pessimistischer als im Vorjahr
Eine wichtige Frage wird sein, in welchem Tempo und in welchem Ausmaß die Zinsen steigen. Klar ist, dass die Zeit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Ende geht. Das könnte für viele derjenigen Unternehmen zu einer Belastungsprobe werden, die sich durch preiswerte Kredite zu einer vergleichsweise hohen Verschuldung haben verführen lassen.
Denn dann könnte die Bedienung der Kredite möglicherweise ihre Ertragskraft übersteigen. Nach der jüngsten Creditreform-Umfrage sind 29,4 Prozent der Unternehmen stark fremdfinanziert. Das heißt, sie weisen eine Eigenkapitalquote von weniger als zehn Prozent auf. Im Herbst 2017 hatte diese Quote allerdings noch 31 Prozent betragen. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass sich die meisten Unternehmen auch in Zeiten billigen Geldes nicht übermäßig mit Fremdkapital eingedeckt haben.
Bedrohlicher ist jedoch die Situation der als UG geführten Unternehmen, von denen gut 38 Prozent stark fremdfinanziert sind. Ausgerechnet im Handel, wo die Insolvenzgefahr besonders groß ist, weist sogar fast jede zweite UG eine Eigenkapitalquote von weniger als zehn Prozent auf. Wird der Schuldendienst teurer und schwindet gleichzeitig die Ertragskraft, weil sich die Konjunktur abflacht, könnte manche Unternehmergesellschaft in Bedrängnis geraten. Somit ist sehr wahrscheinlich, dass der Anteil der als UG firmierenden Betriebe am gesamten Insolvenzgeschehen weiter steigen wird.