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Creditreform

„Die Buchung eines Fluges ist ein Werkvertrag, den der Kunde vor dem Flugtermin ohne Angabe von Gründen kündigen kann“, heißt es bei den Testern. Grundlage sei Paragrafen 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Jeder Kunde, der vor Abflug kündigt, müsse wenigstens einen Teil des Flugpreises wiederbekommen. Denn: Die Fluggesellschaft haben weniger Ausgaben für Kerosin, wenn ihre Maschine weniger Passagiere transportiert. Außerdem sie hat weniger Kosten für Essen und Getränke. Auch die Gebühren und Steuern, die ein Fluggast über den Ticketpreis bezahlt hat, entfallen, wenn er nicht mitfliegt.

Die ersparten Ausgaben muss eine Airline dem Kunden erstatten, so Stiftung Warentest. „Kann die Fluggesellschaft den freigewordenen Sitzplatz sogar noch zum gleichen Preis weiterverkaufen, hat sie gar keinen Schaden und muss den Ticketpreis komplett zurückgeben.“

Mehrere Gerichtsurteile hätten Kunden Recht gegeben, die sich nicht damit abfinden wollten, den kompletten Flugpreis zu zahlen, obwohl sie den Flug storniert hatten. (mil)

Beachten Sie diese Hinweise, wenn Sie betroffen sind:

Ungültige Stornobedingungen

Die Stiftung Warentest rät, die Fluggesellschaft dazu aufzufordern, den Ticketpreis zu erstatten. Die Airlines versuchen oft, die Rechte ihrer Passagiere durch eigene Stornobedingungen zu verschlechtern. Diese sind aber häufig unfair und gelten deshalb nicht.

Unterstützung holen

Rat finden Fluggäste bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder beim Anwalt.

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