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Creditreform

Das Mindestlohngesetz ist vielen Chefs ein Dorn im Auge – vor allem seine Dokumentationspflichten sorgten monatelang für Haareraufen. Seit August sind diese nun vereinfacht.

Für Mitarbeiter, deren verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und deren Entgelt für die vergangenen zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde, sind keine Aufzeichnungen mehr über die Arbeitszeit zu führen. Ebenso wenig wie für im Betrieb mitarbeitende enge Familienangehörige, beispielsweise Ehegatten und Kinder.

Doch Obacht: „Die sonstigen Arbeitszeit-Aufzeichnungspflichten, etwa die für alle geringfügig Beschäftigten in allen Branchen, sind weiter gültig“, mahnt Alexandra Hecht, Rechtsanwältin bei DHPG in Bornheim.