Beteiligen Sie sich an der neuen und streng vertraulichen Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen von BBE media. Deren Gehälter sind in fast jeder Steuerprüfung in irgendeiner Weise Diskussionsthema. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass beim nächsten Besuch die Bezüge der/des Chefs dran sind. Sicher vor dem fiskalischen Zugriff kann keiner sein. Gehälter werden selbst dann noch zusammengestrichen, wenn der Gesellschaft ein Großteil des Jahresgewinns verbleibt. Der Vorwurf geht meist in die gleiche Richtung: Unüblichkeit! Rational erklärbar ist das Verhalten der Finanzbeamten häufig nicht. Zur Rede gestellt, wird oft um den heißen Brei herum geredet. Der Kommentar eines Steuerberaters: „Der Prüfer war deutlich erkennbar mit der Absicht angetreten, Teile der Bezüge unbedingt zu verdeckten Gewinnausschüttungen zu machen.“ Das hat schwer wiegende Konsequenzen für die GmbH. Auf den für unangemessen hoch erklärten Teil der Gesamtbezüge muss die Gesellschaft Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nachzahlen. Die Mehrbelastung kann bei Prüfung mehrerer Jahre schnell den sechsstelligen Bereich erreichen. Dass dies zu ernsten Liquiditätsproblemen bei der GmbH führt, liegt auf der Hand.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Verschaffen Sie sich anerkannte Vergleichswerte, wenn der Fiskus einen außerbetrieblichen Fremdvergleich ins Feld führt. Der kommt garantiert, wenn innerbetriebliche Maßstäbe fehlen. Eine anerkannte Vergleichsgrundlage sind branchenspezifische Erfahrungswerte, die im Rahmen von an statistischen Grundsätzen ausgerichteten Gehälterumfragen ermittelt werden. Die Gehaltsstruktur-Untersuchungen von BBE media gehören dazu. In finanzgerichtlichen Entscheidungen wird auf die BBE-Studien ausdrücklich Bezug genommen (z. B. FG München, Urteil vom 9.11.2004, Az. 7 K 4153/01; FG Saarland, Beschluss vom 4.7.2005, Az. 1 V 124/05; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5.9.2007, Az. 1 K 296/04; FG Sachsen, Urteil vom 14.4.2010, Az. 8 K 1786/04; FG Saarland, Urteil vom 26.1.2011, Az. 1 K 1509/07) und das auch zum Vorteil von GmbH-Geschäftsführern. Diese klare Positionierung ist Verpflichtung und Ansporn zugleich, die Vergütungsübersichten immer auf aktuellem Stand zu halten.
Deshalb führt BBE media wieder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband, dem Handelsblatt und dem Unternehmermagazin Creditreform eine bundesweite Untersuchung zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Füllen Sie den nachfolgenden Fragebogen vollständig aus und senden Sie ihn an die Redaktion. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, die Fragebögen nach der Auswertung umgehend vernichtet.
Darum ist die Teilnahme für jeden GmbH-Chef wichtig:
1. Was an Gehalt und Nebenleistungen üblich ist, sollten letztendlich Sie und nicht das Finanzamt bestimmen. Der Fiskus hat einen schweren Stand, wenn mit den Jahresbezügen von Geschäftsführer-Kollegen nachweisbar ist, dass bei vergleichbarer Unternehmenssituation in anderen GmbHs gleichviel oder sogar mehr verdient wird.
2. Mit Ihren Vergütungsdaten tragen Sie wesentlich dazu bei, dass ein möglichst repräsentativer Überblick über die Gehaltsstrukturen bei GmbH-Geschäftsführern erstellt werden kann.
3. Der kostenlose detaillierte Ergebnisbericht nach Abschluss der Umfrage ist ausschließlich den Teilnehmern vorbehalten.
4. Die Auswertung gibt eine aktuelle Marktübersicht zu den im GmbH-Geschäftsführer-Bereich gezahlten Gehältern. Sie können mit den jährlich ermittelten Ergebnissen Betriebsprüfern die Üblichkeit Ihrer Vergütung auf den Punkt belegen. Das Rechnen mit Auf- bzw. Abschlägen entfällt.
5. Als Fremdgeschäftsführer haben Sie taugliche und aussagestarke Vergleichswerte für eigene Gehaltsverhandlungen mit den Gesellschaftern der GmbH.
6. In Sonderfällen (z. B. gemeinnützige GmbH, Insolvenzfall) ist feststellbar, ob sich die Bezüge der Geschäftsführung im üblichen Rahmen bewegt haben. Peter Rath
BBE media, der Deutsche Steuerberaterverband, das Handelsblatt und „Creditreform – Das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt“ führen gemeinsam eine aktuelle Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen durch. Bei der Prüfung der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern kommt dem Fremdvergleich eine immer größere Bedeutung zu. Im Rahmen von Gehaltsstruktur-Untersuchungen gewonnene Vergleichszahlen sind deshalb von besonderer Wichtigkeit. Wir empfehlen GmbH-Geschäftsführern und Steuerberatern unbedingt an der Umfrage teilzunehmen. Sie erhalten exklusiv nach Abschluss der Erhebung automatisch für jeden zurückgeschickten Fragebogen einen Bericht mit den wichtigsten Auswertungsergebnissen. Dadurch bekommen Sie wertvolle Daten: Differenzierte Vergleichswerte zur Festsetzung der Vergütung und fundierte Argumentationshilfen gegenüber dem Finanzamt, um Steuernachzahlungen wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.
So machen Sie mit: Zunächst bitte Kopien von diesem Fragebogen anfertigen, wenn Sie die Daten von mehreren Geschäftsführern (das gilt auch bei einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern) melden wollen. Füllen Sie dann den/die Fragebögen sorgfältig aus und senden Sie ihn/sie an: BBE media, Herrn Peter Rath, Am Hammergraben 14, 56567 Neuwied, Fax: 02631/879 403.
Bitte Absender nicht vergessen!