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Mindestlohn-Urteil: Arbeitgeber können Sonderzahlungen anrechnen
In einem ersten Urteil zum Mindestlohn seit dessen Einführung im Januar 2015 hat das Bundesarbeitsgericht es nun für rechtens erklärt, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen grundsätzlich heranziehen können, um den Mindestlohn zu erfüllen.