Über Auskunfteien bestehen viele Vorurteile: Etwa, dass sie intransparent arbeiten und falsche Urteile über die Bonität von Verbrauchern treffen. Eine Umfrage zeigt nun: Die Mehrheit der Deutschen nimmt die Arbeit der Auskunfteien durchaus positiv wahr.

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Als die Kritik an der vermeintlich intransparenten Bonitätsberechnung der Auskunfteien im Dezember vergangenen Jahres wieder einmal hochschwappte, glaubte Stephan Thomae die Befindlichkeit der Bundesbürger genau zu kennen. „Die Verbraucher“, so sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, „haben vor einem negativen Scoring inzwischen mehr Angst als vor dem Gerichtsvollzieher.“
Ist das tatsächlich so? Fürchten die Bundesbürger, Auskunfteien könnten ihre Bonität (möglicherweise auch zu Unrecht) so schlecht bewerten, dass sie wirtschaftliche Nachteile erleiden? Zum Beispiel bei der Beantragung eines Kredits, bei der Anmietung einer Wohnung oder bei einer Bestellung im Onlineshop?
„Wir wünschen uns, dass sich mehr Verbraucher für ihre eigenen Daten interessieren und Selbstauskünfte einholen.“
Ralf Zirbes, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum
Schließlich hat das Bonitätsurteil einer Auskunftei Gewicht: Im Fall einer negativen Bewertung kommt ein Geschäft unter Umständen nicht zustande.
Creditreform Boniversum wollte wissen, wie Verbraucher die Arbeit von Auskunfteien bewerten und welche Erfahrungen sie mit Bonitätsprüfungen gemacht haben. Überraschendes Ergebnis einer Onlinebefragung von 1.004 repräsentativ ausgewählten Personen im Alter von 18 bis 69 Jahren: Die Mehrheit der Verbraucher steht Bonitätsprüfungen aufgeschlossen gegenüber.
Sie wissen, dass Banken, aber auch Strom und Mobilfunkanbieter oder Onlinehändler ihre Kreditwürdigkeit prüfen und dabei auf Daten von Auskunfteien zurückgreifen. „Die meisten Befragten bewerten diese Prüfung als positiv und hatten dabei noch keine Probleme“, sagt Ralf Zirbes, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum.
Gab es doch einmal Schwierigkeiten, dann am häufigsten im Zusammenhang mit Kredit- oder Finanzierungsanfragen bei einer Bank sowie bei Einkäufen in Onlineshops. In solchen Fällen wurde zum Beispiel eine Kreditanfrage abgelehnt oder ein Kauf auf Rechnung verwehrt.
Selbstauskunft wird selten genutzt
Obwohl 85 Prozent der Befragten wissen, dass sie bei jeder Auskunftei eine kostenlose Selbstauskunft bestellen können, um ihre gespeicherten Daten und ihren Bonitätsscore zu überprüfen, machen nur wenige davon Gebrauch. Nur jeder Dritte gab an, schon einmal eine Selbstauskunft eingeholt zu haben.
Kritik gab es nur selten. Lediglich zwölf Prozent der „Selbstüberprüfer“ monierten fehlerhafte Einträge. Weitere fünf Prozent fanden veraltete oder falsche Adressdaten und drei Prozent stellten fest, dass persönliche Daten überholt oder falsch waren.
„Wir wünschen uns, dass sich mehr Verbraucher für ihre eigenen Daten interessieren und Selbstauskünfte einholen“, betont Zirbes. Obwohl die Bürger persönliche Daten oft nur sehr zögerlich preisgeben, erkennen sie auch die Vorteile eines gut gepflegten Datenbestandes bei Auskunfteien: Knapp zwei Drittel der Befragten sind im Prinzip zu freiwilligen Angaben bereit, sofern ihr Bonitätsscore davon profitiert.
Bonitätsauskünfte – um welche Daten es geht:
Welche Informationen enthält eine Selbstauskunft?
Die Auskunft enthält alle Informationen über eine Privatperson, die eine Auskunftei gespeichert hat, etwa Name, Anschrift und Hinweise zum Zahlungsverhalten. Ein sogenannter Scoringwert zeigt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Zahlungsverpflichtung erfüllt wird.
Wie wird dieser Wert berechnet?
Boniversum setzt zwei unterschiedliche Verfahren ein. Score I errechnet sich auf Basis von Personen- und Adressdaten. Score II berücksichtigt sowohl Daten aus Score I als auch Variablen aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten der Person.
Wann werden die gespeicherten Daten in der Regel gelöscht?
Gerichtsdaten nach drei Jahren, ebenso abgeschlossene Mahn-, Inkasso- und Insolvenzverfahren sowie abgeschlossene Zahlungsinformationen. Bonitätsanfragen von Unternehmen können auf Antrag nach einem Jahr gelöscht werden. Gerichtlich titulierte und noch offene Forderungen werden nach maximal 30 Jahren gelöscht. Ein Rechtsanspruch auf frühere Löschung besteht nur dann, wenn Daten falsch oder unberechtigt gespeichert sind.