Büro, Praxis oder Ladenlokal: Während private Mieter umfassenden gesetzlichen Schutz genießen, bestehen für Gewerbemietverträge kaum rechtliche Regelungen. Viele Abmachungen sind konfliktträchtig. „Unternehmer sollten etwa darauf achten, den Geschäftszweck im Vertrag genau zu definieren“, rät Oliver Weger von der Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS, „sonst drohen Streitigkeiten beim Konkurrenzschutz.“ Dieser besteht laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs auch ohne schriftliche Regelung automatisch (Az.: XII ZR 117/10). Allerdings bezieht sich der Richterspruch nur auf das Kerngeschäft, sodass ein großer Interpretationsspielraum bleibt. Sicherheitshalber sollten Mieter auf eine explizite Konkurrenzklausel im Gewerbemietvertrag drängen, um Konkurrenz im gleichen Gebäude von vornherein auszuschließen. Auch die Beendigung von Mietverträgen ist unter Umständen problematisch, da das Gewerbemietrecht keinen Kündigungsschutz vorsieht. Wird nichts anders vereinbart, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist sechs Monate zum Quartalsende. Häufig seien individuelle Regelungen sinnvoller, heißt es bei WWS: Je länger die Kündigungsfrist für Vermieter, desto größer die Planungssicherheit für Mieter. Weitere kritische Punkte: die Nebenkosten sowie die Übernahme der Kosten für fällige Instandhaltungsarbeiten und Schönheitsreparaturen.