Das Unternehmermagazin aus der Handelsblatt Media Group

Creditreform

Von Michael Vetter

Angemessene Kreditwürdigkeit, sprich: Bonität – sowie (möglichst) erstklassige, werthaltige Kreditsicherheiten: Unternehmer und Betriebsinhaber, die beides bieten können, dürften auch zukünftig keine Probleme bei ihren Kreditanträgen bekommen. Allerdings unterscheidet sich die Praxis von dieser Theorie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten je nach Betrieb leider erheblich. Vor allem die Qualität der bereitstehenden Sicherheiten entspricht häufig nicht den Anforderungen der kreditgebenden Banken. Der folgende Fall verdeutlicht, welche Probleme dann auftreten können – und wie eine zuweilen unterschätzte Institution, deren Angebote längst nicht allen Betriebsverantwortlichen bekannt sind, zur Problemlösung beitragen kann.

Grundpfandrechte reichen nicht?

Siegfried S., Unternehmer in einer westdeutschen Großstadt, plant eine umfangreiche Erweiterung seines mittelständischen Industriebetriebes. Neben den längst erforderlichen Ersatzinvestitionen in die Geschäftsausstattung sieht seine Planung den Anbau eines zusätzlichen Gebäudes vor, das S. vor allem als Logistikzentrum einschließlich Datenverarbeitungszentrale sowie als Lagerhalle mit entsprechender Kapazität nutzen will.

Nach den nun konkret ermittelten Zahlen seines Steuerberaters kalkuliert S. mit einem zu finanzierendem Gesamtvolumen von 250.000 Euro, von denen er 100.000 Euro aus eigenen Mitteln einsetzen kann. Für den Restbetrag – darauf baute zumindest seine ursprüngliche Planung auf – beantragte er ein mittelfristiges Darlehen bei seiner Hausbank. Dort nimmt S. seit Jahren einen Barkredit auf dem Geschäftskonto über 40.000 Euro und zwei weitere Darlehen über insgesamt 180.000 Euro in Anspruch. Dem stehen Grundpfandrechte in Höhe von 250.000 Euro als Sicherheiten für die Bank gegenüber. S. ist darüber hinaus bereit, seiner Bank eine weitere Grundschuld auf das zu bebauende Grundstück anzubieten.

S. führt das erste Gespräch mit dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter auf Grundlage seiner betriebswirtschaftlichen Zahlen, sorgfältig vom Steuerberater aufbereitet – doch dann ist er enttäuscht: Mehr oder weniger deutlich wird gesagt, seine Kreditwürdigkeit lasse „derzeit kaum Spielräume für einen weiteren Kredit“ von 150.000 Euro zu. Begründet wird diese forsche Ablehnung lapidar mit „nach wie vor unsicheren konjunkturellen Aussichten“. Dies verwundert S. umso mehr, da das Kreditinstitut zugleich einräumt, dass er sich die monatlichen Zins- und Tilgungsraten auf Grund seiner eigenen Ertragslage durchaus leisten könnte. Nach hartnäckigem Nachfragen wird dann auch klar, und damit befindet sich S. beim eigentlichen „Knackpunkt“ der Verhandlungen, dass es eigentlich an den von ihm Kreditsicherheiten scheitert. Diese werden von der Bank nicht akzeptiert, da eine mögliche Verwertung des geplanten Gebäudes – käme es später tatsächlich zu Kreditproblemen – „nicht Gewinn bringend“ durchgeführt werden könnte. Da S. sonst keine nennenswerten Sicherheiten zur Verfügung stehen, ist das Gespräch hier erst einmal beendet. Letztlich geht es also weniger um seine Bonität, sondern vielmehr um die Werthaltigkeit seiner Sicherheiten.

Bürgschaftsbanken helfen

In dieser für S. prekären Situation hilft ihm der sprichwörtliche Zufall, als er eine Broschüre in die Hände bekommt, in der die auch in Nordrhein-Westfalen tätige Bürgschaftsbank ihre Dienstleistungen darstellt. Darüber hinaus beeindrucken S. die Zahlen des entsprechenden Verbandes für 2012. So wurden nach eigenen Angaben bundesweit mehr als 7.000 kleine und mittlere Unternehmen mit Bürgschaften und Garantien von knapp 1,1 Milliarden Euro gefördert. Damit konnten die Unternehmen Kredite und Beteiligungen über fast 1,6 Milliarden Euro aufnehmen und Investitionen von rund 5 Milliarden Euro realisieren.

Einmal neugierig geworden, recherchiert S. zum Thema Bürgschaftsbanken weiter. Er lernt: Diese als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Betriebe tätigen Institute werden von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, von Banken und Versicherungen sowie von Wirtschaftsverbänden, Innungen und Kammern der freien Berufe getragen. Im Wesentlichen besteht ihre Aufgabe darin, Bankbürgschaften für kurz- bis langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Das entsprechende Spektrum reicht von der Begleitung bei Existenzgründungen über Betriebsfinanzierungen mit Hilfe des Überziehungskredites bis zu Investitions- und Wachstumsfinanzierungen. Allerdings muss erkennbar sein, dass die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Betriebes eine Begleitung durch die Bürgschaftsbank auch zulässt. Dies setzt wiederum voraus, dass die Einnahmesituation auch eine langfristige Kapitaldienstfähigkeit zur Zahlung der Zins- und Tilgungsraten ermöglicht. Ebenfalls muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern und Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt finanziert werden können.

Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein. Mangelt es also an der Rentabilität eines Betriebes, kann von Bürgschaftsbanken keine Unterstützung erwartet werden. Außerdem werden grundsätzlich geordnete finanzielle Verhältnisse ebenso vorausgesetzt wie die kaufmännische und fachliche Qualifizierung des Betriebsinhabers. Die Kosten für eine solche Bürgschaft sollten bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfragt werden. Als Anhaltspunkt muss mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie mit einer jährlichen Avalprovision von jeweils etwa 1,5 Prozent gerechnet werden. Diese Fakten sollten betroffene Betriebsinhaber also durchaus ermutigen, mit Hilfe der jeweiligen Hausbank oder unmittelbar Kontakt zu der für das jeweilige Bundesland zuständigen Bürgschaftsbank aufzunehmen und gegebenenfalls um Hilfe zu bitten.

Zurück zu S., für den sich auf Grund seiner zumindest „stabilen Ertragslage“ (Aussage seines Steuerberaters) ein solches Gespräch ebenfalls lohnt. Es ist in diesem Fall also durchaus realistisch, dass sein Kreditwunsch mit Hilfe der Bürgschaftsbank wie vorgesehen realisiert wird.

Checkliste: Welche Unterlagen die Bürgschaftsbank benötigt

Allgemeine Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Darstellung des Betriebes
  • Einzelheiten zum Investitionsvorhaben
  • Stellungnahmen beispielsweise eines Verbandes, einer Kammer oder einer berufsständischen Vertretung
  • Selbstauskunft

Betriebswirtschaftliche Unterlagen:

  • Bilanzen bzw. Einnahme-/ Überschuss-Rechnungen der vergangenen drei Jahre
  • Daten zum laufenden Geschäftsjahr wie etwa betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsvorausschauen

Weitere Unterlagen:

  • Gesellschaftsverträge
  • Registerauszüge
  • Kostenaufstellungen der geplanten Investitionen
  • Sonstige Verträge wie beispielsweise Miet- Pacht- oder Leasingverträge