Pensionskasse? Pensionsfonds? Unterstützungskasse? Pensions- und Direktzusage? Die folgende Übersicht kennt die Antwort — als Ergänzung zu unserem bAV-Beitrag in der April-Ausgabe.
Ziel unseres Specials „Private und betriebliche Vorsorge“ in „Creditreform“ 4/2013 war es, dass Menschen mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen. Insbesondere bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) könnte die Beteiligung deutlich höher liegen. Profitieren würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die Arbeitnehmer, weil sie durch den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge ihren Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten können. Die Arbeitgeber, weil sie Lohnnebenkosten sparen, Mitarbeiter binden und dadurch wertvolles Wissen im Unternehmen halten können.
Unternehmern raten wir: Es gibt ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die nachweislich die Beteiligung von Arbeitnehmern an der bAV steigern können. Dazu zählen beispielsweise die aktive und kontinuierliche Kommunikation der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber, die Incentivierung durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge oder das Opting Out, bei dem Arbeitnehmer aktiv werden müssen, wenn sie keine bAV abschließen möchten.
Die fünf Durchführungswege der bAV lauten:
1. Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt bei einem Versicherer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die vereinbarten Leistungen stehen dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen zu.
Einschätzung der Redaktion: Klassischer und häufigster Durchführungsweg. Besticht durch einfaches Handling.
2. Pensionskasse
Der Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse (eigenständige Versorgungseinrichtung) eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen.
Einschätzung der Redaktion: Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet.
3. Pensionsfonds
Arbeitgeber schließt mit einem Pensionsfonds (eigenständige Versorgungseinrichtung) eine Pensionsfondsversorgung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen.
Einschätzung der Redaktion: Jüngster Durchführungsweg. Vielfältigere Anlagemöglichkeiten, dadurch können Renditechancen der Kapitalmärkte genutzt werden.
4. Unterstützungskasse
Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer Leistungen aus einer Unterstützungskasse (mit Sondervermögen ausgestattete, eigenständige Versorgungseinrichtung, meist von mehreren Unternehmen getragen, so genannte Trägerunternehmen) zu. Die Unterstützungskasse hat mit einem Versicherer eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Arbeitgeber beteiligt sich an der Unterstützungskasse als Trägerunternehmen und zahlt die Beiträge. Leistungen lassen sich flexibel gestalten, etwa die Rentenhöhe.
Einschätzung der Redaktion: Für Führungskräfte und Gutverdienende besonders geeignet.
5. Pensions- oder Direktzusage
Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer die Zahlung einer Rente aus betrieblichen Mitteln zu und bildet entsprechende Rückstellungen in der Bilanz. Die Alternative: Der Arbeitgeber deckt seine Zusage mit einer Rückdeckungsversicherung (Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitsnehmers) ab und erhält im Leistungsfall die Geldmittel, um seine Zusage erfüllen zu können. Keine Beitrags- und Leistungsbegrenzung.
Einschätzung der Redaktion: Für Führungskräfte und Gutverdienende besonders geeignet.
„Wir reden heute über fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge“, sagt auch Rudolf Kast, Vorstand beim Demographie Netzwerk (ddn), einem Zusammenschluss von über 350 Unternehmen und Institutionen, die gemeinsam Verantwortung für über zwei Millionen Beschäftigte tragen. Aber: „Eigentlich müssten wir über deutlich mehr und variablere Möglichkeiten der bAV und die Verbindung mit Wertguthabenregelungen sprechen“
„Unsere Vorstellungen, wie Altersvorsorge und der Eintritt in die Rente aussehen, sind deutlich starrer als die Lebenswirklichkeit der Menschen“, so Kast. „Die stehen heute vor der Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, immer kürzere Technologiezyklen durch Weiterbildungen zu bewältigen oder in der Spätphase des Arbeitslebens Rücksicht auf ihre Gesundheit nehmen zu müssen.“