Viele Firmen können noch nicht wirklich abschätzen, wie ein elektronisches Rechnungsverfahren später in der Prüfungspraxis anerkannt wird. Sie wollen deshalb noch abwarten, bis sich hier eine einheitliche Prüfungspraxis im Umgang mit elektronischen Rechnungen etabliert hat. Über zwei Drittel der deutschen Unternehmen verwenden laut einer ifo-Studie lediglich das PDF-Format für den Versand, ohne den gesamten Verarbeitungsprozess zu automatisieren. Aber auch die Weiterverarbeitung muss elektronisch erfolgen, sonst werden durch das Einpflegen der elektronischen Dokumente wieder Mitarbeiterressourcen gebunden. Immerhin: Firmen, die jetzt mit dem E-Invoicing einsteigen wollen, können von einer sicheren und gleichbleibenden Rechtslage ausgehen. Wie der Mittelstand von Zentralen User Guidelines für elektronische Rechnungen profitieren würde, lesen Sie ergänzend unter creditreform-magazin.de/e-invoicing
Finanzen
Elektronische Rechnungen bitte auch elektronisch verarbeiten
Redaktion | 03. Mai 2013 | 0 Kommentare
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