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Creditreform

Bei der Höhe der Jahresbezüge von GmbH-Chefs wollen die Steuerprüfer ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Hierbei läuft aber längst nicht alles auf der sachlichen Ebene ab. Mitunter entsteht sogar der Eindruck, dass der Neidkomplex erheblichen Einfluss auf die Entscheidung nimmt.

Wie viel GmbH-Geschäftsführer im Jahr verdienen, sollte von ihrer Leistung und vom Ertrag der Gesellschaft abhängen – nicht aber von der Einschätzung der Finanzverwaltung. Letzteres entspricht aber leider allzu oft der Realität: Manche Steuerprüfer haben ganz eigene Maßstäbe, an denen sie die Berechtigung von Bezügen messen. Sachliche Erwägungen spielen dabei keine oder eine bloß untergeordnete Rolle. Stattdessen werden Firmenchefs mit Aussagen konfrontiert wie „Mir ist Ihr Verdienst einfach zu hoch“ oder „So viel brauchen Sie doch gar nicht für Ihre Lebensführung“. Dahinter steht auch der versteckte Vorwurf, dass ein verständiger Geschäftsleiter einem Fremdgeschäftsführer ein derartiges Gehalt nicht gezahlt hätte.

Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise sind immens: Selbst wenn die Ertragslage der GmbH eine Vergütung in der jeweiligen Höhe problemlos zulassen würde, wird sie wegen verdeckter Gewinnausschüttung steuerlich zusammengestrichen. Auf den für unangemessen hoch erklärten Teil muss die GmbH zudem Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer nachzahlen.

GmbH-Chefs sollten sich diese willkürliche Praxis nicht gefallen lassen, sondern stattdessen dafür sorgen, dass sie bei einem außerbetrieblichen Fremdvergleich am längeren Hebel sitzen. Als Maßstab können hierfür die Bezüge von Geschäftsführern in anderen GmbHs herangezogen werden. Vorausgesetzt, sie sind dort unter möglichst gleichen Bedingungen beschäftigt. Dazu dürfen die Finanzbehörden auch auf die Ergebnisse von Gehaltsstrukturuntersuchungen zurückgreifen – ein Vorgehen, das vom Bundesfinanzministerium ausdrücklich gebilligt wird (Az.: IV A 2 – S 2742 – 62/02).

 

Eine von Finanzgerichten anerkannte Analyse (zum Beispiel Finanzgericht Sachsen, Az.: 6 K 701/12) stellt die jährliche Umfrage von BBE Media dar, an der sich auch der Deutsche Steuerberaterverband und das Unternehmermagazin Creditreform beteiligten.

Im Jahr 2015 wird wieder eine solche Untersuchung durchgeführt. Die Vorteile für die Teilnehmer, die online den Fragebogen herunterladen beziehungsweise ausfüllen, auf einen Blick:

1. Die Vergütungsdaten geben einen repräsentativen Überblick über die aktuellen Gehaltsstrukturen bei GmbH-Geschäftsführern.

2. Die Auswertungsergebnisse sind eine unverzichtbare Hilfe bei der erstmaligen oder der erneuten Justierung einer GmbH-Chef-Vergütung.

3. Fremdgeschäftsführer bekommen fundierte Vergleichswerte für Gehaltsgespräche mit den Gesellschaftern.

4. Steuerberater erhalten abgesicherte Hintergrundinformationen und minimieren ihr Haftungsrisiko bei Vergütungsberatungen.

5. Mit den branchenspezifischen Gehaltsübersichten lassen sich die Üblichkeit einer Vergütung nachhaltiger belegen und eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden.

6. Alle Teilnehmer erhalten einen kostenlosen detaillierten Ergebnisbericht.

Unter der Internetadresse creditreform-magazin.de/verguetung2015 können Sie an der Gehälterumfrage für GmbH-Geschäftsführer teilnehmen. Sämtliche Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und die Fragebögen nach der Auswertung vernichtet.