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Creditreform

Bislang war eine Erhebung von Kirchensteuer auf private Kapitalerträge nur möglich, wenn der Steuerpflichtige seinem Kreditinstitut vor Jahresbeginn seine Konfession mitgeteilt oder die Kapitalerträge in seiner Einkommensteuererklärung aufgeführt hatte. Künftig entfällt diese Wahlmöglichkeit, da die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge vom 1. Januar 2015 an automatisch einbehalten wird.

Zu diesem Zweck werden die persönlichen Daten jedes Steuerpflichtigen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zwecks Abfrage der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft bereitgestellt. Widersprüche führen zu Sperrvermerken und zur Information der Wohnsitzfinanzämter. Wichtig: Zur automatisierten jährlichen Abfrage der Religionszugehörigkeit beim BZSt sind nicht nur Kreditinstitute und Versicherungen, sondern auch ausschüttende Kapitalgesellschaften verpflichtet. Wie alle anderen potenziellen Schuldner der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer müssen auch diese rechtzeitig vor Start des Verfahrens einen Zulassungsantrag bei der Bonner Steuerbehörde stellen.

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