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Creditreform

Das sind gute Gründe für Unternehmer, die Mitarbeiter an der Entwicklung der Firma zu beteiligen. Welche Modelle sich anbieten  und wie sich Firmen auf diese Geldquelle vorbereiten.

Die Mitarbeiter der Goldbeck GmbH erzielen mit ihrem Ersparten traumhafte Renditen. „Im Durchschnitt lagen sie in den vergangenen Jahren bei circa 13,5 Prozent per anno“, sagt Thomas Domeyer, Leiter der Finanzbuchhaltung. Seit fast 30 Jahren können sich alle Arbeitnehmer als stille Gesellschafter an der Firmengruppe beteiligen. Mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland und im europäischen Ausland haben sich die Bielefelder auf den gewerblichen und kommunalen Hochbau spezialisiert und bewegen sich seit Jahren stetig auf Wachstumskurs.

Gut für die Unternehmerfamilie und die Mitarbeiter, denn die Verzinsung ihres Kapitals variiert abhängig vom Unternehmensergebnis. „Im Optimalfall – bei bester Ertragslage – zahlen wir bis zu 18 Prozent Zinsen im Jahr“, erläutert Domeyer. Maximal 1.055 Euro kann jeder Mitarbeiter jährlich in die Firma einbringen, zuzüglich eines steuerfreien Zuschusses von bis zu 360 Euro, den ihm sein Arbeitgeber gewährt. „Unterm Strich sehen wir die Beteiligung in erster Linie als Instrument, Mitarbeiter zu finden, zu binden und zu motivieren“, so Domeyer. Kein Einzelfall, wie eine Studie des Deutschen Aktieninstituts und der Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst & Young bestätigt: Wenn Firmen Beteiligungen anbieten, haben mehr als 80 Prozent das Ziel, die Motivation ihrer Leute zu verbessern und deren Identifikation mit der Firma zu stärken. Eine bessere Eigenkapitalbasis streben nur acht Prozent an. Die Art der Partizipation variiert dabei: Jeder zweite Betrieb bietet Genussrechte an, gut ein Drittel auch stille Beteiligungen – beides Formen, die sich positiv auf das Rating des Unternehmens auswirken und damit Folgefinanzierungen erleichtern.

Positive Effekte

Die Erfahrungen der Unternehmen mit dieser alternativen Finanzierungsquelle sind zumeist positiv. So gaben bei einer Umfrage der Göttinger Private University of Applied Sciences 82 Prozent der Firmen an, dass sich die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter gesteigert habe. Bei 74 Prozent der Befragten verbesserten sich sogar das unternehmerische Denken sowie das Kostenbewusstsein der Mitarbeiter. Anlässe genug also für Firmenchefs, sich über Mitarbeiterbeteiligungen als Finanzierungs- und Motivationsinstrument mehr Gedanken zu machen.

In mittelständischen Betrieben gestaltet sich deren Einführung zumeist unkompliziert. „Zusammen mit dem Steuerberater und einem externen Experten können die entsprechenden Programme leicht erarbeitet und definiert werden“, sagt Heinrich Beyer, Geschäftsführer von AGP – Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung in Kassel. Welche rechtlichen Konsequenzen sich im konkreten Fall ergeben, hängt von der gewählten Form ab. „Familienunternehmer wollen die Zügel in der Geschäftsführung zumeist in der Hand behalten“, erläutert Rolf Leuner, Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg. Eben deshalb laufen Mitarbeiterbeteiligungen im Mittelstand häufig auf stille Beteiligungen oder Genussrechte hinaus. Die Vorteile sind offensichtlich: Diese Varianten unterliegen wenigen Formvorschriften und der Unternehmer hat weitgehend freie Hand in puncto Verzinsung, Kündigungsfristen oder Auszahlungsmodalitäten. Bei beiden Varianten handelt es sich um Mezzanine-Beteiligungen als Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Das gilt zumindest, wenn die Mitarbeiter auch einen Verlust mittragen und ihr Geld wenigstens fünf Jahre lang investieren. Die Kapitalgeber erhalten Informations-, allerdings keine Mitspracherechte. Die Vergütung basiert in der Regel auf einem festen Zinssatz beziehungsweise einer Gewinn- und eben auch Verlustbeteiligung. Letztere ist entscheidend, da seit März dieses Jahres strengere Regeln gelten: Falls von mehr als fünf Mitarbeitern 12.500 Euro eingebracht werden – oder bei mehr als 25 Einzelanlagen -, muss eine Beteiligung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Andernfalls drohen dem Chef strafrechtliche Risiken. Die Pflicht kann er umgehen, falls die Arbeitnehmer Verluste mittragen oder sich bereit erklären, einen qualifizierten Rangrückritt einzuräumen. Das bedeutet: Im Insolvenzfall kommen erst andere Gläubiger zum Zuge, bevor sie ihr Geld zurückerhalten.

Unternehmer, die solche Vorgaben beachten, profitieren von diversen Vorteilen: Die Eigenkapitalquote und damit die Kreditwürdigkeit des Unternehmens verbessert sich. Die Firma kann Kapitalengpässe leichter aus eigener Kraft überbrücken, da eine Rückzahlung des Kapitals in der Regel erst am Ende der Laufzeit stattfindet. Doch Vorsicht: Das Wohl und Wehe des Betriebs hängt verstärkt vom Engagement der Mitarbeiter ab. Zudem gelten Mezzanine-Finanzierungen auf den ersten Blick als vergleichsweise teuer: Vielfach zahlt das Unternehmen Renditen von zehn und mehr Prozent im Jahr, was bei eigenkapitalähnlichen Beteiligungen aber üblich ist.

Wie viel Ertrag ein Investment tatsächlich abwirft, ist für den Erfolg jedoch eher zweitrangig. „Die Verzinsung sollte aber schon deutlich über Anlagen auf dem Sparbuch liegen“, sagt Leuner. Viel wichtiger erscheint es, dass die Arbeitnehmer dem Unternehmer und seinen Fähigkeiten Vertrauen schenken – sonst scheitert das Vorhaben. „Bei den uns bekannten Unternehmen profitieren im Durchschnitt rund 53 Prozent der Mitarbeiter“, so Beyer. In den ersten Jahren fällt die Quote allerdings zumeist geringer aus, weil die Mitarbeiter zunächst skeptisch reagieren und sich fragen, was den Chef zu diesem Schritt motiviert hat – hier ist Aufklärungsarbeit gefragt. Das Handelsunternehmen Globus etwa bietet seit 1992 seinen heute 24.000 Mitarbeitern eine stille Beteiligung. Die Arbeitnehmer können in ihren jeweiligen Markt vor Ort investieren und sich später für eine Teilhabe an der gesamten Gruppe entscheiden. „Die Vergütung erfolgt mit einem festen Basiszinssatz, der mit einer erfolgsabhängigen Komponente ergänzt wird“, erläutert Olaf Schomaker, Leiter Bereich Mitarbeiter bei der Globus SB-Warenhaus Holding in St. Wendel. Die Beteiligung sieht Schomaker als einen wichtigen Baustein der Mitarbeiterorientierung in der Gruppe. „Sie ist fester Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie“, so der Personalexperte.

Neues Förderprogramm

Mit seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung zählt Globus zu den Pionieren der Mitarbeiterbeteiligung. Um den Anreiz zu verstärken, bietet nun die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG) mit dem Programm „MBG Mittelstand CSR“ seit Februar 2014 Firmenchefs ein neues Beteiligungsmodell. Voraussetzung für die Förderung durch das Institut ist, dass der Betrieb zunächst investiert, sich aber gleichzeitig verpflichtet, eine Mitarbeiterbeteiligung einzuführen. Ist dies der Fall, engagiert sich die MBG in Form einer stillen Beteiligung zu extrem günstigen Konditionen – aktuell liegt die Gesamtvergütung bei bester Bonität über eine Laufzeit von sieben bis zehn Jahren bei jährlich 6,5 Prozent. Derartige externe Unterstützung hat das Familienunternehmen Goldbeck nicht mehr nötig. „Wir glauben, die Arbeitnehmer mit der Möglichkeit einer Beteiligung zu Höchstleistungen zu motivieren – und führen unseren Erfolg nicht unwesentlich auch darauf zurück“, so Thomas Domeyer.

Fünf Tipps von Heinrich Beyer, Geschäftsführer von AGP – Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung, zum Aufbau des richtigen Beteiligungskonzepts:

Tipp 1: Ziele festlegen. In der Regel wollen die Unternehmen mit einer Mitarbeiterbeteiligung dem Fachkräftemangel entgegenwirken und ihre Talente an die Firma binden. Anlässe können aber auch eine Sanierung oder eine Übernahme des Betriebs durch die Mitarbeiter sein.

Tipp 2: Aufwand/Kosten abschätzen. Als Richtschnur für den Zeitaufwand bei der Einführung eines Beteiligungsprogramms gelten laut AGP vier Tagesworkshops. Unterm Strich gilt: Inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Abstimmung mit einem Steuerberater sollte ein Beteiligungsprogramm mit einem unteren fünfstelligen Betrag realisiert werden können.

Tipp 3: Mitarbeiter informieren. Offene Kommunikation ist wichtig. Nicht nur für die Einführungsphase, sondern während der gesamten Laufzeit. Die Geschäftsführung muss voll und ganz hinter dem Vorhaben stehen und es entsprechend kommunizieren.

Tipp 4: Aufmerksamkeit wecken. Es kommt darauf an, über verschiedene Wege, wie Veranstaltungen, Intranet und Broschüren, für das Beteiligungsangebot zu werben, um möglichst viel Interesse zu wecken.

Tipp 5: Zuschüsse nutzen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, bis zu 400 Euro im Jahr als vermögenswirksame Leistungen in Form einer Kapitalbeteiligung anzulegen – und zwar zusätzlich zu ihren schon bestehenden Bauspar- oder Banksparverträgen. Ledige Personen mit bis zu 20.000 Euro und verheiratete mit bis zu 40.000 Euro Einkommen im Jahr erhalten die Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent bei einer Anlagedauer von mindestens sechs Jahren. Der Unternehmer kann auch bis zu 360 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Lohn als Mitarbeiterbeteiligung gewähren. Eine Gehaltsumwandlung bleibt ebenfalls bis zu dieser Höhe steuerfrei.

Belegschaftsaktien, Genussrechte, Aufnahme neuer Gesellschafter

Unternehmer haben zahlreiche Optionen. Die wichtigsten Modelle in der Kurzanalyse:

Mezzanine Beteiligung: Darunter fallen stille Beteiligungen sowie die Vergabe von Genussrechten. Die Banken können beide Varianten ab einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren als wirtschaftliches Eigenkapital bewerten. Das wirkt sich positiv aufs Rating aus. Die Mitarbeiter haben bei diesen Varianten keine Rechte und Pflichten, sie können die Geschäftsführung nicht beeinflussen. Es handelt sich um rein schuldrechtliche Beteiligungen. Die Investoren erhalten oftmals jährlich eine festverzinste sowie gegebenenfalls auch eine variable Ausschüttung. Fazit: Es sind nur wenige Formvorschriften zu beachten. Der Unternehmer bleibt der Herr im Haus. Keine notarielle Beurkundung notwendig, der Verwaltungsaufwand ist gering. Im Mittelstand handelt es sich um eine häufig gewählte Form der Beteiligung.

Belegschaftsaktien: Die Mitarbeiter werden zu Miteigentümern. Sie nehmen an der Hauptversammlung teil, erhalten Auskunftsrechte, haften in Höhe ihrer Einlage, erhalten im Idealfall aber auch Dividenden und profitieren vom Wertzuwachs der Firma. Fazit: Von Großunternehmen häufig gewählte Form der Mitarbeiterbeteiligung mit strengen gesetzlichen Vorgaben. Für mittelständische Betriebe wegen des hohen Aufwands, der damit verbundenen Kosten sowie den Mitspracherechten wenig geeignet.

GmbH-Beteiligungen: Die Arbeitnehmer erhalten Geschäftsanteile und sind gleichberechtigte Gesellschafter. Sie profitieren vom Gewinn des Unternehmens, ihre Verlustbeteiligung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt. Fazit: Eine notarielle Beurkundung ist notwendig. Es gelten strenge Vorgaben durch das GmbH-Gesetz. Der Unternehmer überträgt Mitspracherechte auf seine Mitarbeiter – für mittelständische inhabergeführte Firmenchefs daher kaum geeignet.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterbeteiligung finden Sie im Internet unter: www.agpev.de