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Creditreform
Bürogebäude

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Die Reform der Grundsteuer beschert Immobilienbesitzern seit diesem Jahr umfangreiche neue Pflichten. Zwar greift die neue Besteuerung erst 2025, doch bis Oktober 2022 müssen sie ihrem Finanzamt bereits erklären, was ihre Immobilien wert sind und wie sie genutzt werden.

 

Worum geht es?

Bisher berechneten Finanzämter die Grundsteuer je nach Bundesland unterschiedlich und auf der Grundlage von veralteten Werten. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Neuregelung verlangt, die mit der Reform nun umgesetzt wurde. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Berechnung erhoben – allerdings nur bedingt einheitlich: Neun Bundesländer haben sich einem Bundesmodell angeschlossen. Sieben haben abweichende Gesetze erlassen.

 

Warum ist das jetzt schon wichtig?

Weil der 1. Januar 2022 der Stichtag für die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ist. Zwar mussten Immobilienbesitzer zu diesem Zeitpunkt noch nichts unternehmen. Aber von Juli bis Ende Oktober dieses Jahres müssen sie eine Feststellungserklärung über das Elster-Portal bei ihrem Finanzamt abgeben – maßgeblich für den Stand der Angaben ist der 1. Januar. Betroffen sind rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland, erklärt das Bundesministerium der Finanzen.

 

Welche Stolpersteine gibt es?

Die Finanzämter verlangen unter anderem Angaben zur Grundstücksart, Bruttogrundfläche, Nutzungs­fläche und zum Bodenrichtwert. Unter­nehmen müssen also große Datenmengen zusammentragen. Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG hat dazu im September 2021 rund 300 Unternehmen aller Größen und Branchen befragt: Knapp die Hälfte fühlt sich nicht ausreichend über die Reform informiert, mehr als zwei Drittel erwarten einen erhöhten Steueraufwand.

 

Was droht, wenn die Frist im Oktober verpasst wird?

Nur 19 Prozent der in der KPMG-Studie Befragten gaben an, dass sie schon mit der Datenerhebung begonnen haben. Bei 31 Prozent gab es nicht einmal eine Planung. Noch ist nicht klar, wie die Finanzämter damit umgehen, wenn Immobilien­eigentümer die Daten nicht bis Ende Oktober 2022 abliefern. Allerdings handelt es sich bei der geforderten Feststellung um eine Steuererklärung. Wer nichts tut, muss mit wiederholten Aufforderungen bis hin zu Sanktionen rechnen.

 

Lohnt sich der ganze Aufwand wenigstens?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen, die jeweils einen individuellen Hebesatz festlegen. Dieser wird mit dem von den Finanzämtern festgestellten Wert verrechnet. Die Politik hat versprochen, dass die Reform „aufkommensneutral“ stattfinden solle. Das wird allerdings bestenfalls in Summe gelingen. Experten erwarten, dass es für Besitzer – und Mieter – von Immobilien mit hohem Marktwert teurer wird, während solche von Objekten mit geringerem Marktwert weniger zahlen.