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Creditreform

Nach einer Studie gehen mehr als ein Viertel der Unternehmen nach einem Großschaden in Konkurs, nur rund ein Viertel können den Betrieb in der früheren Form wieder aufnehmen. Aktuelles Beispiel: der Brand bei der niedersächsischen Großschlachterei Wiesenhof. Hier droht zahlreichen Mitarbeitern der Jobverlust, weil die Betriebsunterbrechungs-Versicherung des Unternehmens nicht ausreicht, um die Löhne zu sichern.

Unternehmen sind bei großen Versicherungsschäden unterversichert

Studien belegen, dass Unternehmen bei existenzbedrohenden Risiken häufig unterversichert sind oder keine adäquaten Risikomanagementlösungen vorhalten, während sie bei nicht existenzbedrohenden Risiken möglicherweise überversichert sind. Das führt nicht nur zu regelmäßig überhöhten Kosten für die Versicherungen, im Schadensfall kann die Unterversicherung sogar existenzbedrohend sein. Unternehmen sollten sich deshalb zielgerichtet mit der Identifikation sowie der Bewertung von Risiken befassen. Zunächst gilt es, sich einen systematischen Überblick über die Unternehmensrisiken verschaffen:

  • Handelt es sich um Störungen oder Ausfälle, die zwar ärgerlich, aber verwindbar sind?
  • Was sind die existenzbedrohenden Risiken?
  • Welche Risiken sind überhaupt versicherbar, welche nicht?

Da sich einzelne Risiken und die gesamte Risikolage des Unternehmens ständig ändern, sollte im Rahmen des strategischen Versicherungsmanagements das Versicherungsprogramm regelmäßig auf Wirtschaftlichkeit und Gültigkeit überprüft werden, mindestens alle zwei Jahre.

Die Sach- oder Betriebsinhalteversicherung im Versicherungsmanagement

Mit einer Sachversicherung werden die Betriebseinrichtung und Lagerbestände gegen die innerbetrieblichen und externen Gefahren versichert. Weil Aufräum- und Abbruchkosten bei Großschäden schnell in Millionenhöhe gehen, sollte die Sachversicherung auch die Aufräumungskosten enthalten. Wichtig ist, in der Sachversicherung nach Möglichkeit einen Unterversicherungsverzicht einzuschließen. Investitionsvorsorge, Stichtags-und Wertzuschlags-Klauseln schützen vor Unterversicherung, wenn innerhalb des laufenden Versicherungsjahres werterhöhende Investitionen vorgenommen werden. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten auch regelmäßig die Revisionsverpflichtungen wie beispielsweise Wartungs- und Prüfintervalle und angemessene Brandschutzmaßnahmen beachtet werden.

Hilfe bei Versicherungsschäden: die Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Eine zentrale Versicherung ist die Betriebsunterbrechungs-Versicherung (BUV), die aktuell auch bei Wiesenhof in der öffentlichen Diskussion steht. Häufig ist der Schaden durch die Betriebsunterbrechung, hervorgerufen durch die betrieblichen Fixkosten und den gesamten oder teilweisen Ausfall von Umsatzerlösen, größer als der eigentliche Sachschaden. Mit der BUV ersetzt der Versicherer dann die fortlaufenden Kosten als auch den entgangenen Gewinn. Zusätzlich können auch weitere Leistungen versichert werden, beispielsweise Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen, Vertragsstrafen oder Wertminderungen. Die Ersatzleistung des Versicherers ist jedoch durch die Haftzeit begrenzt. Viele Unternehmen schließen nur für den Zeitraum von 12 oder 18 Monaten ab. Bis nach einem größeren Schaden der Betrieb jedoch wieder in gewohnter Form aufgenommen werden kann, ist der Zeitraum von einem Jahr schnell erreicht. Deshalb empfiehlt es sich, die BUV für mindestens 24 Monate, wenn nicht sogar für 36 Monate abzuschließen. Auch Ausfallrisiken innerhalb einer Lieferkette lassen sich durch eine BUV absichern. Der Ausfall eines einzelnen Zulieferers kann unter Umständen dramatische Folgen auf den eigenen Produktionsablauf haben. Empfehlenswert ist, das Sach- und das Betriebsunterbrechungsrisiko gegen eine Gefahr immer beim gleichen Versicherer abzusichern. Nach einem Schadenfall zu treffende Entscheidungen können unter Umständen den Sachschaden erhöhen und den Betriebsunterbrechungsschaden reduzieren und umgekehrt. Sind beide Risiken bei einem Versicherer, wird die Entscheidung pragmatisch gefällt, je nach dem, was zum geringstmöglichen Gesamtschaden führt.

Versicherungsschäden bei Unternehmen – weitere wichtige Versicherungen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung Sie deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden und schnell die betriebliche Existenz gefährden können.
  • Produkthaftpflichtversicherung Sie versichert Schäden, die über eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert werden, beispielsweise Kosten von Austausch- oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler von einzelnen Komponenten der Endprodukte verursacht werden.
  • D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Liability) Mit ihr werden von Vorständen, Geschäftsführern und Managern verursachte Vermögensschäden abgesichert.
  • Unfallversicherungen für In- und Ausland

Besondere Versicherungsschäden brauchen Spezial-Versicherungen

Daneben gilt es, beim Versicherungsmanagement spezielle Firmenversicherungen, wie zum Beispiel Maschinen- oder Maschinen-BU-Versicherungen, Transport- und Transport-BU-Versicherungen, Bauleistungs-, Forderungsausfall- oder Rechtsschutzversicherungen sowie Datenträgerversicherungen auf Nutzen zu prüfen. Bei KFZ-Versicherungen lohnt sich auch schon bei Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen häufig eine Flottenversicherung.

 

Über die Autorin: Ute Schröder ist Inhaberin der C4B Competence for Business Unternehmensberatung und organisiert Facharbeitskreise für Führungskräfte. Aktuelle Fachbeiträge und Tipps veröffentlicht sie auf ihrem Blog.