Kreditinstitute müssen nach den neuen Regeln künftig sowohl ein höheres als auch ein qualitativ besseres Eigenkapital zurücklegen. Das besondere Augenmerk gilt dabei dem so genannten Kernkapital, welches nun enger definiert wird und eine vergleichbar hohe Kapitalqualität wie das Stammkapital von Aktiengesellschaften gewährleisten soll. So sollen etwa die Grundsätze der effektiven Kapitaleinzahlung, Dauerhaftigkeit, Kapitalbereitstellung und der uneingeschränkten Verlustteilnahme erfüllt werden. Neben weiteren Kriterien ist geplant, hierfür insbesondere das Minimum des sogenannten harten Kernkapitals von Banken und Sparkassen innerhalb von zwei Jahren nachhaltig von 3,5 auf 4,5 Prozent anzuheben.
Liquiditätspuffer
Des Weiteren soll ein sogenannter Liquiditätspuffer gewährleisten, dass global agierende Banken im Falle eines vordefinierten Stressszenarios genügend kurzfristige Liquidität halten, sodass sie jederzeit in die Lage versetzt sind, etwaig erforderliche Barabflüsse einen Monat lang kompensieren zu können. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, müssen die Banken letztlich liquide und frei verfügbare Anlagen hoher Qualität halten, die selbst in Krisenzeiten verkäuflich sind und die idealerweise von einer Zentralbank als Sicherheiten akzeptiert werden.
Nicht zuletzt auf Druck der Banken geriet der ursprüngliche Zeitplan für Basel III, der ein Inkrafttreten bereits zu Beginn des Jahres 2013 vorsah, erheblich ins Wanken. Der Basler Ausschuss kommt den Geschäftsbanken nun insoweit mittels eines Beschlusses vom Januar 2013 mit gelockerten Vorschriften für die globale Krisenvorsorge entgegen. Demnach bekommen die Banken nun vier weitere Jahre Zeit zur Umsetzung, was bedeutet, dass die beschriebene Mindest-Liquiditätsquote erst ab dem Jahr 2019 – statt bislang 2015 – komplett erfüllt sein muss. Dazu sollen die schärferen Eigenkapitalregeln zwar noch in diesem Jahr eingeführt werden, die diesbezüglichen Anforderungen müssen allerdings erst bis Ende 2018 vollständig erfüllt sein. Den erwähnten Liquiditätspuffer müssen die Institute nun ab Anfang 2015 lediglich zu 60 Prozent erfüllen. Danach steigt die Vorgabe jährlich um zehn Prozentpunkte, sodass Anfang 2019 100 Prozent erreicht werden sollen.
Praxistipp
Auch wenn Basel III nach Auskunft hochrangiger Bankenvertreter die Kreditversorgung der Realwirtschaft nicht gefährden wird, so werden sich Kredite aller Voraussicht nach dennoch verteuern. Genährt wird diese Einschätzung dadurch, dass in den für den deutschen Mittelstand relevanten Bonitätsgruppen die notwendige Eigenkapitalunterlegung mit Basel III um rund 20 Prozent steigt. Mit Blick auf dieses Szenario und die künftige Kreditvergabe von Banken sollten mittelständische Unternehmen darauf bedacht sein, ihre Eigenkapitalbasis weiter auszubauen. Dazu sollten auch sinnvolle Finanzierungsalternativen – sei es beispielsweise Minderheitenkapital oder Unternehmensanleihen – künftig ins Kalkül gezogen werden.
Unternehmer sollten agieren statt reagieren
Unternehmer sollten agieren statt reagieren
Allein der sich hinziehende Entscheidungsprozess über die Ausgestaltung der Basel III-Regelungen hat vielfach nicht gerade zur Vertrauensbildung zwischen Bank und Kunde beigetragen. Betriebsverantwortliche sollten daher auch weiterhin nicht darauf warten, was ihnen ihre Banken vorgeben. Die richtige und angemessene Strategie dürfte dagegen sein, sich schnellstmöglich mit den verantwortlichen Mitarbeitern der jeweiligen Hausbanken zu-sammenzusetzen und somit selbst initiativ zu werden. Dazu eignet sich beispielsweise ein Fragenkatalog, in dem durchaus auch eigene Ansprüche an die Kreditgeber formuliert werden (siehe Checkliste weiter unten). Hilfestellung kann dazu der Steuerberater geben, der den wirtschaftlichen Hintergrund des Betriebes naturgemäß ebenso gut kennen sollte wie der Unternehmer selbst.
Unternehmer und Betriebsverantwortliche, die einen solchen Fragenkatalog zusammenstellen, werden möglicherweise auf den einen oder anderen überraschten Bankmitarbeiter treffen. Nach wie vor hat sich nämlich in vielen Betrieben eingebürgert, den jeweils nächsten Schritt zunächst der Bank zu überlassen. Reaktion statt Aktion lautet die Vorgehensweise. Dieses gängige Schema sollte jedoch dringend überdacht werden, da die Komplexität des Themas auch und vor allem den Unternehmer fordern wird. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass Bankinstitute ihren kre-ditpolitischen Ansatz, die Zinskosten risikoorientiert festzusetzen, verstärken werden. Dies bedeutet für Betriebsverantwortliche wiederum, sich regelmäßig selbst mit der Entwicklung ihrer Kreditwürdigkeit und der Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten auseinanderzusetzen. Bekanntlich werden beide Kriterien, Bonität und Sicherheiten, verdichtet und führen im Ergebnis zur kundenindividuellen „risikoorientierten“ Zinsfindung. Wer als Kreditnehmer hier nicht selbst und aktiv mitarbeitet und die Bank zu einem regelmäßigen Informationsaustausch auffordert, läuft Gefahr, schnell nur noch auf Reaktionen statt auf eigene Aktionen angewiesen zu sein.
Checkliste: Fragen zur Vorbereitung auf Basel III