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Creditreform

Das zum 01. Juli 2014 beantragte Verfahren sieht eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren (bislang nach sechs Jahren) vor, wenn der Schuldner innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen kann.

Darüber hinaus ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren vorgesehen, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. In allen anderen Fällen bleibt es bei der derzeitigen Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs Jahren. Damit soll Personen, die Insolvenz anmelden mussten, möglichst zeitnah eine zweite Chance eingeräumt werden. Was ändert sich noch? Ein außergerichtlicher Einigungsversuch wird zukünftig nicht mehr durchgeführt, wenn er erkennbar aussichtslos ist. Bisher lag die Erlaubnis zur Insolvenzanfechtung bei den Gläubigern. Da diese allerdings nur äußerst selten Gebrauch davon machen, soll die Anfechtungsbefugnis auch im Verbraucherbereich nun wieder auf den Insolvenzverwalter übertragen werden. Das und mehr bietet Potenzial zur Diskussion – und für eine hochkarätige Konferenz aus dem Hause Creditreform.

Unter dem Titel „Privatinsolvenz reformiert – und was bleibt für den Gläubiger?“ lädt Creditreform am 12. Dezember nach Köln zu einer Fachkonferenz rund um das Thema „Neues Privatinsolvenzrecht“ ein. Als Referenten stehen Dr. Susanne Berner, Michael Bretz und Dr. Martin Gogger auf der Agenda des Konferenztages.

Dr. Susanne Berner ist Fachanwältin für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalterin und Inhaberin der Kanzlei „Dr. Berner Insolvenzverwaltung“ mit den Standorten Berlin, Leipzig, Halle/Saale, Hamburg und Neuruppin. Sie ist Vorstandsvorsitzende des „VJI – Verband Junger Insolvenzverwalter“ und durch zahlreiche Veröffentlichungen und Seminare zum Insolvenzrecht ausgewiesen. Michael Bretz ist Leiter der Wirtschaftsforschung, Pressesprecher und Mitglied der Geschäftsleitung des Verbandes der Vereine Creditreform. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Wirtschaftsforschung unter anderem bei der Untersuchung zum Insolvenzgeschehen und den Neugründungen in Deutschland und Europa. Dr. Martin Gogger ist als Richter in Bayern tätig, aktuell bei den Oberlandesgerichten München und Bamberg. Er war unter anderem für Insolvenzrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht zuständig und als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare im Insolvenzrecht tätig. Zudem ist Dr. Martin Gogger Autor des Insolvenzgläubiger-Handbuchs, das beim C.H. Beck Verlag bereits in der dritten Auflage erschienen ist. Die Konferenz „Privatinsolvenz reformiert – und was bleibt für den Gläubiger?“ beginnt am 12. Dezember in Köln (Hotel Mercure City) um 14 Uhr mit der Begrüßung und Einleitung durch Michael Bretz vom Verband der Vereine Creditreform. Zum Auftakt referiert Dr. Martin Gogger rund um das Forderungsmanagement im neuen Recht. Unter anderem werden Einkünfte selbstständiger Schuldner, Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen und Möglichkeiten der Gehaltsabtretung angesprochen. Darüber hinaus thematisiert der Richter die Auswirkungen der Neuregelung des außergerichtlichen Einigungsversuches und der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf die Strategien der Gläubiger im Forderungsmanagement im neuen Insolvenzrecht.

Am Nachmittag spricht Fachanwältin Dr. jur. Susanne Berner zu Grundzügen und Handlungsempfehlungen für Gläubiger in dem neuen Privatinsolvenzrecht. Dabei geht es unter anderem um die Stundung der Verfahrenskosten, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, den Einfluss auf Versagensgründe sowie die Rolle des Insolvenzverwalters, insbesondere im Hinblick auf seine Anfechtungsrechte. „Abschließend laden wir zum Imbiss mit Get Together und hoffen auf einen regen Austausch der Teilnehmer und Referenten“, so Michael Bretz seitens des Gastgebers, dem Verband der Vereine Creditreform.

Kontakt:

Creditreform Akademie Jutta Scholl Tel.: 02131/109-325 E-Mail: j.scholl@verband.creditreform.de (siehe auch Anzeige im Heft)