Es gilt als komplex und undurchsichtig, doch mit dem Thema Berufsunfähigkeit sollten Sie sich beschäftigen. Dass Sie sich gegen einen gesundheitsbedingten Arbeitsausfall absichern, kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Schreibtischjob haben. Die Gothaer nimmt Stellung zu häufigen Irrtümern.
Beachten Sie diese Hinweise der Gothaer:
Erwerbsminderungsrente
Irrtum 1: Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt der Staat.
Die Sozialversicherung zahlt lediglich eine halbe Erwerbsminderungsrente, die etwa 14 bis 17 Prozent des letzten Bruttogehaltes entspricht. Anspruch darauf hat, wer noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält rund 30 bis 35 Prozent. Wer sechs oder mehr Stunden täglich in einem beliebigen Beruf, tätig sein kann, bekommt keine staatliche Unterstützung. Diese Aufforderung, einen zumutbaren Beruf auszuüben, der nichts mit dem bisherigen Werdegang und Betätigungsfeld zu tun haben muss, nennt sich abstrakte Verweisung. Im Gegensatz zu dem Staat verzichten einige Versicherungen wie die Gothaer auf die abstrakte Verweisung.
Psychische Erkrankungen
Irrtum 2: Eine Berufsunfähigkeit trifft sowieso niemanden mit einem Schreibtischjob.
Heutzutage ist jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit (dauerhaft oder zeitweise) betroffen. Dabei steigen die Fälle von psychischen Erkrankungen stetig. Über 40 Prozent der Fälle sind heute bereits psychisch bedingt und führen somit auch bei Bürotätigkeiten zu einer Berufsunfähigkeit.
Krankengeld
Irrtum 3: Die Krankenkasse zahlt auch im Falle einer Berufsunfähigkeit Krankengeld.
Bei längerer Krankheit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Zahlungen in Höhe von höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Dieses wird allerdings nur für 72 Wochen gezahlt, ab dann greift die staatliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings entspricht diese nur etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts und reicht somit nicht zur Finanzierung des gewohnten Lebensstandards aus.
Zeitweiser Ausfall
Irrtum 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn man nie mehr arbeiten kann.
Die meisten Ausfälle der Arbeitskraft sind zeitweise. Dauert die Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate, zahlt die abgeschlossene Versicherung für den Zeitraum, in dem die BU vorliegt – auch wenn diese zeitlich begrenzt sein sollte.
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