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Creditreform

„Die Ausführung von SEPA-Firmen-Lastschriften ist bei etlichen Finanzinstituten nicht ganz reibungslos vonstattengegangen“, bemängelt Hans-Peter Weber, Vorstand des Zahlungsinstitutes Secupay AG. Er gibt Ihnen fünf Hinweise, wie Sie Probleme mit Banken vermeiden.

„Wertet man unsere Zahlen aus, werden zwei Trends deutlich: Einerseits funktioniert die verschobene SEPA-Basis-Lastschrift praktisch problemlos – und andererseits gibt es erhebliche Probleme bei der alternativlosen SEPA-Firmen-Lastschrift“, so Weber.

Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem bisherigen Abbuchungsauftrag und ist für Zahlungen unter Geschäftskunden vorgesehen. „23,6 Prozent der bei Banken und Sparkassen eingereichten SEPA-Firmen-Lastschriften verursachten Probleme“, berichtet Weber. „Die Begründung der Finanzinstitute lautet: Es läge kein Mandat vor.“ Bei SEPA-Firmen-Lastschriften müssen die vom Zahlungspflichtigen erteilten Mandate bei der jeweiligen Hausbank hinterlegt werden. „In allen Fällen lagen uns entsprechende Mandatsbestätigungen der Banken oder Sparkassen vor, diese waren jedoch nicht im Computersystem der Bank hinterlegt“, so Weber. „In der Regel reichten ein Telefonat mit dem jeweiligen Finanzinstitut und eine E-Mail oder ein Fax aus, um zu klären, dass ein Mandat existiert und nun auch hinterlegt wurde.“ (mil)

Um beim SEPA-Firmen-Lastschriften zu vermeiden, als Gläubiger in die Rücklastschrift- und Gebührenfalle zu tappen, sollten Sie die folgenden Tipps des Experten berücksichtigen:

Mandat hinterlegt

Fragen Sie vor dem ersten Einzug bei der Bank Ihres Kunden nach, ob das Mandat auch wirklich hinterlegt wurde.

Bestätigungsschreiben abwarten

Bei der Postbank ist vor dem ersten Einzug ein Bestätigungsschreiben über die Hinterlegung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats abzuwarten. Denn ist dieses Schreiben noch nicht verschickt, ist das Mandat auch noch nicht hinterlegt, ungeachtet der Tatsache, dass es der Postbank bereits vorliegt.

Einreichungsfristen wahren

Beachten Sie die Einreichungsfristen. Bei vielen Banken muss die Einreichung zwei Geschäftstage vor Lastschriftfälligkeit bis 12 Uhr erfolgen. Erfolgt die Einreichung nach 12 Uhr, korrigiert die Hausbank möglicherweise ohne weitere Nachfrage das Einzugsdatum und berechnet je Einreichung eine Gebühr von bis zu zehn Euro.

Gebühren kontrollieren

Wer mit seiner Bank einen verbesserten Preis bei den Eigengebühren für die alten DTA-Rücklastschriften ausgehandelt hatte, darf nicht davon ausgehen, dass das Institut diese reduzierte Gebühr automatisch auch für SEPA-Lastschriften hinterlegt. Die reduzierten Preise müssen von der Bank vielmehr neu hinterlegt werden. Und zwar jeweils für SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift.

BIC prüfen

Achten Sie darauf, die Lastschrift nicht mit falscher BIC einzureichen. Denn stimmt die BIC nicht, kommt die Lastschrift mit dem Vermerk zurück, dass die Debitor-Bank nicht im Clearing and Settlement Mechanism (CSM) registriert sei. Bei SEPA-Firmen-Lastschriften kommt es auch dann zur Rücklastschrift, mit derselben Erklärung, wenn die Institute gar keine Firmenkonten führen. secupay zufolge ist dies zum Beispiel bei Sparda- und Targo-Bank passiert – wenngleich beide Banken ihren Kunden in diesen Fällen SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandate ausgestellt hatten.

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