Bürokratieentlastungsgesetz – schon das Wort macht gehörigen Eindruck. Ist das Wort „Bürokratie“ schon das beinahe ein Schimpfwort, freut man sich natürlich über Entlastung. Die Dinge sollen einfacher werden – schön! Wie wichtig dieses Thema genommen, zeigte bereits die EU, die mit dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber eigens die Position eines EU-Bürokratie-Beauftragten eingerichtet hatte. Dieser sah die Bedeutung seines Schaffens kaum geringer, als er bei seinem Abschlussbericht feststellte, „Ich habe Europa verändert“.
Vor kurzem hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie vorgelegt. Das ist ein hehres Ziel. Die für Unternehmen vorgegebenen Dokumentationspflichten, beispielsweise im steuerlichen Bereich sind enorm. Nicht ohne Grund, waren diese auch eine der Hauptklagen beim Thema Mindestlohn. Sie zu erfüllen kostet Zeit, Zeit meint Mitarbeiterkapazität und das letzte Geld. Bei diesem möchte die Bundesregierung nun helfen EUR 514 Mio einzusparen.
Es wirkt schon etwas schelmisch, den Bürger von der „bösen Bürokratie“ entlasten zu wollen. Immerhin hat man sie ja selber eingeführt. So überrascht es dann auch nicht, dass das Gesetz alles andere als ein großer Wurf ist. Die steuer- und handelsrechtlichen Buchführungspflichtgrenzen werden ab 2016 angehoben, ebenso die tägliche Verdienstgrenze für die Lohnsteuer-Pauschalierung von EUR 62 auf immerhin EUR 68, was dem Tageslohn eines Mindestlohnbeschäftigten entspricht. Dazu treten Anpassungen bei verschiedenen Wirtschafts- und Umweltstatistikgesetzen und einige Vereinfachungen zu steuerlichen Informationspflichten.
Sieht man sich die einzelnen Maßnahmen genauer an, handelt es sich oftmals nur um die längst überfällige Anpassung von Grenzen und Schwellenwerten. Ähnlich wie bei der kalten Progression wachsen Unternehmen dank dem allgemeinen Wachstum in Grenzen und Statistiken hinein, die eigentlich für die geringe Größe ihrer Marktteilnahme nicht gedacht waren. Also eher ein update bestehender Pflichten als ein downgrade der Verpflichtungen.
Spannend ist dann aber der sog. „one-in, one-out“ Gedanke, wie zwar nicht in ein förmliches Gesetz gegossen, aber gewissermaßen als Selbstverpflichtung in eine Verordnung gepackt werden soll. Danach sollen in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen. Mit anderen Worten: Mehr Bürokratie kommt nicht; schlimmer als jetzt wird es nicht mehr. Das wäre dann aber tatsächlich bemerkenswert.