Seit Jahren kennt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nur eine Richtung. Es geht seit dem Einbruch von 2009 aufwärts – mal langsamer, mal schneller. Die Wohlfühlatmosphäre mit kontinuierlich steigender Beschäftigung verdeckt einen sich aufstauenden Bedarf marktorientierter Reformen. Dies belastet nicht zuletzt die mittelständische Wirtschaft, die über 99 Prozent aller Unternehmen umfasst. Für eine zukünftige schwarz-gelb-grüne Bundesregierung gibt es hier Handlungsbedarf.
Denn es wurden in der zurückliegenden Legislaturperiode mit Ausnahme einer Reduktion einzelner Auflagen im Rahmen der beiden Bürokratieentlastungsgesetze allein wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen umgesetzt, die zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen geführt haben. Zu nennen sind der Mindestlohn, eine stärkere Regulierung der Zeitarbeit mit Equal Pay-Gesetzgebung und bürokratieträchtige Vorgaben zur Gender-Lohngleichheit. Es ist daher höchste Zeit, stattdessen wieder spürbare Erleichterungen für Gründer und Mittelstand in den Blick zu nehmen. Marktorientierte Reformen könnten Deutschland als Unternehmensstandort im internationalen Wettbewerb weiter an die Spitze führen und das Land damit auch besser auf ein mögliches Ende des ungewöhnlich langen Aufschwungs vorbereiten.
In den Bereichen Wagniskapitalfinanzierung, Besteuerungsregelungen für Forschung und Entwicklung, Digitalisierung und E-Government gibt es den größten Handlungsbedarf: Andere Länder sind hier in den letzten Jahren davongezogen, während sich die deutsche Politik auf den Lorbeeren der Vergangenheit – Stichwort Agenda 2010 – ausgeruht hat. Gern wurden die Unternehmen von der letzten Bundesregierung zu schnelleren Schritten in der Digitalisierung gedrängt, während Deutschland gleichzeitig bei der digitalen Infrastruktur und einer onlinefähigen Verwaltung international auf den hinteren Rängen zu finden ist. Das Beschneiden bürokratischer administrativer Belastungen ist eine Daueraufgabe, die über die beiden Entlastungsgesetze der vergangen Legislaturperiode hinaus fortgeführt werden muss. Bezieht man den Erfüllungsaufwand mit ein, so hat die Anfang 2015 eingeführte Mindestlohngesetzgebung allein alle Entlastungen für die Wirtschaft innerhalb der vergangen 10 Jahre aufgezehrt. Vorschläge für geringere Bürokratie, wie etwa eine Minderung der Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohns und eine weitgehende Angleichung steuer- und handelsrechtlicher Bestimmungen, liegen auf dem Tisch.
Nun sind Wünsche an die Wirtschaftspolitik das Eine, die politische Realität ist aber häufig eine Andere. Inwieweit lassen die Wahlprogramme der voraussichtlichen Koalitionspartner einen Politikwechsel zu Gunsten des Mittelstands erwarten? Die Unionsparteien als größter Partner innerhalb eines nach einer Karibikinsel benannten Bündnisses – hoffentlich kein Fingerzeig auf vier weitere Jahre Politik für Schönwetterperioden – hatten ein sehr knappes Wahlprogramm formuliert, das wenig Raum für Details ließ. Dies gilt auch für die Mittelstand und Gründer betreffende Wirtschaftspolitik. CDU/CSU streben eine neue Gründerkultur an. Hierfür soll bis 2019 ein „Masterplan Selbstständigkeit“ formuliert werden, der über mehr Fördermaßnahmen und eine verbesserte Beratung sowie weniger Bürokratie mehr Menschen den Weg in die Selbstständigkeit ebnet. Angestrebt wird zudem ein besserer Zugang zu Wagniskapital für Startups mit einer steuerlichen Förderung von Investitionen der Kapitalgeber. Für eine steuerliche Forschungsförderung sollen 2 Milliarden Euro eingeplant werden, dies würde eine Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen erfordern.
Das Programm der FDP ist erheblich detailreicher als das der Union und unterlegt den auch von den Liberalen geforderten Ausbau der Gründerkultur mit konkreten Vorschlägen. Gründungen sollen zukünftig online und innerhalb eines Tages erfolgen können, mit einem zentralen Portal als Ansprechpartner für alle gründungsrelevante Bürokratie. Wagniskapital soll steuerlich besser gestellt werden, indem Beteiligungsverluste leichter verrechnet werden können und eine Mehrfachbesteuerung durch Steuertransparenz der kapitalsammelnden VC-Gesellschaften vermieden wird. Pensionskassen sollen leichter in Wagniskapital investieren dürfen und das Crowdfunding durch vereinfachte Vorschriften erleichtert werden. Die Ausweitung der Ist-Besteuerung in der Umsatzsteuer auf Betriebe mit über einer halben Million Euro Umsatz und eine Rückkehr zur nachträglichen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wie vor 2006 soll den Mittelstand entlasten. Zudem sollen neue Gesetze im Rahmen einer „Mittelstandsklausel“ systematisch auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen überprüft werden, in Ergänzung zur Bürokratiekostenprüfung durch den Nationalen Normenkontrollrat.
Die Grünen konzentrieren ihre wahlpolitischen Aussagen auf ihre ökologischen Kernthemen, ergänzt um sozialpolitische Forderungen und den Verbraucherschutz. Sie äußern sich nicht direkt zur Mittelstandspolitik, wollen aber digitale Glasfasernetze und das E-Government ausbauen, was auch mittelständischen Firmen zu Gute käme. Mehr Gründungen in der Digitalwirtschaft sollen durch Erleichterungen beim Crowdfunding und die Förderung von Co-Working-Spaces erreicht werden. Die Grünen wünschen ebenfalls eine steuerliche Forschungsförderung durch eine Steuergutschrift in Höhe von 15 Prozent der FuE-Aufwendungen für kleine und mittlere Unternehmen. Sie planen zudem eine Reform der Gewerbesteuer hin zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer, die auch Freiberufler einbezieht. Dies könnte bei Aufkommensneutralität entsprechende Verschiebungen der Belastungen nach sich ziehen. Ohne die Länder, d.h. die Bundesratsmehrheit, ließe sich eine solche Steuerreform aber ohnehin nicht angehen.
Insgesamt zeigen die Wahlprogramme der potenziellen Koalitionäre eher wenig Konfliktlinien, was eine Politik betrifft, die die Belange der mittelständischen Unternehmen wieder stärker in den Blick nimmt. Eine von allen Parteien gewünschte steuerliche Forschungsförderung stand eigentlich schon vor der Bundestagswahl 2013 in den Programmen der damaligen Koalitionäre – gescheitert ist sie am Widerstand des Finanzministeriums. Diesmal dürfte dieses Hindernis angesichts rekordverdächtiger Steuereinnahmen und eines großen Haushaltsüberschusses überwindbar sein. Die Union wünscht sich etwas wolkig eine neue Gründerkultur und einen Masterplan Selbstständigkeit, für den die FDP bereits konkrete Inhalte formuliert hat. Die Grünen dürften auf diesem Feld – für sie ein Nebenschauplatz – kaum blockieren, wollen sie ihre Ziele in Kernanliegen durchsetzen. Bei der Digitalisierung könnten sie sogar zur treibenden Kraft werden; der schleppende Ausbau des E-Governments benötigt dringend neuen Schub, den FDP und Grüne hoffentlich in einer neuen Bundesregierung entfalten können.
Zum Autor:
Prof. Michael Hüther, geboren am 24.04.1962 in Düsseldorf, absolvierte von 1982 bis 1987 sein Studium der Wirtschaftswissenschaften sowie der mittleren und neuen Geschichte an der Uni Gießen. 1991 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter und 1995 Generalsekretär des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Im Jahr 1999 wechselte er als Chefvolkswirt zur DekaBank und wurde dort 2001 zum Bereichsleiter Volkswirtschaft und Kommunikation ernannt. Seit August 2001 ist er Honorarprofessor an der EBS Business School in Oestrich-Winkel. Seit Juli 2004 ist er Direktor und Mitglied des Präsidiums beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
http://www.iwkoeln.de