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Für die deutsche Wirtschaft sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von tragender Bedeutung. Sie stellen unter anderem mehr als jeden zweiten Arbeitsplatz und über ein Drittel der gesamten Unternehmensumsätze in Deutschland wird von und durch KMUs erwirtschaftet. Der Zugang zum Kapitalmarkt ist für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund ihrer Größe allerdings erschwert. Dennoch sind sie eine wesentliche Antriebskraft für die deutsche Volkswirtschaft – doch was ist überhaupt ein KMU-Unternehmen?

Wie definieren sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Seit dem 1. Januar 2005 bestehen Definitionskriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese wurden durch die Europäische Kommission festgelegt und ordnen Unternehmen jeweils in Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen ein. Relevant hierfür sind die Mitarbeiteranzahl, die Jahresumsätze und die Bilanzwerte.

Tabelle Definition kleine und mittlere Unternehmen KMU

Von einem mittleren Unternehmen kann entsprechend dann gesprochen werden, wenn weniger als 250 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind und dieses einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder alternativ eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro erzielt. Ein Kleinunternehmen besteht dagegen aus weniger als 50 Mitarbeitern und weist einen Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine jährliche Bilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro auf. Daneben hat die Europäische Kommission eine dritte Form definiert, die die kleinste Unternehmensform festlegt: die Kleinstunternehmen. Diese beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter und ihr Jahresumsatz (sowie alternativ ihre Bilanzsumme) beläuft sich auf höchstens 2 Millionen Euro.

Ergänzungen und Anmerkungen zu den KMU-Definitionskriterien der EU

Wichtig ist hierbei allerdings zu beachten, dass sich die KMU-Kriterien der Europäischen Kommission ausschließlich auf Einzelunternehmen beziehen. Es werden hier also keine Unternehmensverflechtungen berücksichtigt. Ist das betreffende Unternehmen dagegen Bestandteil einer Unternehmensgruppe, muss die jährliche Umsatz- oder Bilanzsumme sowie die Anzahl der Mitarbeiter in Relation zur Beteiligungshöhe mitberücksichtigt werden. Auch in öffentlichen Statistiken und empirischen Auswertungen wird eine Verflechtung von kleinen und mittleren Unternehmen mit anderen Unternehmen derzeit noch nicht berücksichtigt.

In Bezug auf die Unternehmensverflechtungen sind Tochter-, Mutter- und Schwestergesellschaften relevant. Es bestehen dabei Schwellenwerte bei 25% und 50% Prozent, die sich wie folgt ausgestalten:

  • Eigenständige Unternehmen verfügen über keine Kapital- oder Stimmrechtanteile von mindestens 25% an anderen Unternehmen. Ein solcher Anteil wird auch nicht von Dritten am Unternehmen selbst gehalten
  • Bei Partnerunternehmen (PU) werden dagegen zwischen 25 und 50% an Kapital und Stimmrecht an einem anderen Unternehmen gehalten oder Anteile in dieser Höhe werden von Dritten am Unternehmen selbst gehalten
  • Überschreiten die Anteile einen Wert von 50%, wird das betroffene Unternehmen als verbundenes Unternehmen (VU) eingestuft

Kleine und mittlere Unternehmen als Motor für die deutsche Wirtschaft

In wirtschaftlicher Hinsicht spielen KMU eine tragende Rolle: so liegt die Nettowertschöpfung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei 55 Prozent. Außerdem erwirtschaften sie 35% des Gesamtumsatzes deutscher Unternehmen und stellen acht von zehn betrieblichen Ausbildungsplätzen. Da sie darüber hinaus mehr als 50% der Arbeitsplätze in Deutschland zur Verfügung stellen, leisten sie durch ihre hohe Beschäftigungsquote einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Arbeitslosenzahlen. Zudem investieren KMU-Unternehmen stetig mehr in die eigene Forschung und Entwicklung (FuE).

Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kleine und mittlere Unternehmen investierten im Jahr 2015 62,4 Milliarden Euro in die eigene Forschung und Entwicklung, beispielsweise, um Innovationsprojekte zu realisieren. Jedoch existieren für die Finanzierung von Innovationvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen noch zahlreiche weitere Optionen. Eine davon ist die Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Neben dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das Technologieprojekte themenunabhängig fördert, können unter anderem diese Förderprogramme in Anspruch genommen werden:

  • go-innovativ (go-inno)
  • KMU-Instrument Horizont 2020
  • KMU-innovativ
  • Zentrales Technologieprogramm Saar
  • Innovationen für die Energiewende
  • Modernitätsfond (mFUND)
  • Umweltinnovationsprogramm (UIP)
  • KFW Förderdarlehen
  • Investitionszuschüsse
  • Weiterbildungszuschüsse
  • Förderung anderer betrieblicher Maßnahmen
  • Digitalisierungsförderung

Für KMU stehen insgesamt mehr als tausend Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Dazu gehört beispielsweise eine Bezuschussung durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, welche sich für Investitionen erhalten lässt. Zudem kann in bestimmten Bundesländern ein Digitalisierungszuschuss gewährt werden.

Sie sind ein KMU-Unternehmen und benötigen Hilfe bei der Suche desjenigen Förderprogramms, das am besten zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passt? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten unter anderem eine umfassende Innovationsberatung.

Auch steht Ihnen jederzeit unser kostenloser Fördercheck zur Verfügung und liefert Ihnen Auskünfte zur Förderfähigkeit Ihres Projekts.