Unternehmen stehen täglich im Risiko und die Geschäftsführung hat Verantwortung für die Mitarbeiter, Lieferanten, Investoren, Gesellschafter, etc.. Viele Situationen kann die Geschäftsführung beherrschen aber nicht alle. So verbleibt ein unternehmerisches Risiko und manchmal führt dies plötzlich bzw. schleichend zu Liquiditätskrise oder sogar zur möglichen Insolvenz. Wenn also Unternehmen Gefahr laufen, die Lieferanten nicht mehr bezahlen zu können, die Löhne und Gehälter sowie Sozialversicherungen nicht mehr bedienen zu können, Steuern nicht mehr bezahlen zu können, Schuldendienste nicht mehr leisten können, etc., dann hat das Thema frische Liquidität oberste Priorität.
Öffentliche Fördermittel bzw. Förderkredite aus speziellen Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen könnten in vielen Fällen die benötigte frische Liquidität zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit darstellen – wenn diese dann auch von den jeweiligen Verantwortlichen rechtzeitigt beantragt werden würden.
Die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen sind in drei Situationsbereiche unterteilt: Es gibt die „Rettungsbeihilfen“ für kurzfristige Liquidität für bis zu sechs Monaten. Dies sind dann oftmals öffentliche Darlehensbürgschaften und Darlehen, die bei Förderstellen zu beantragen sind (nicht bei der Bank). Dann gibt es exklusiv für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die „vorübergehenden Umstrukturierungshilfen“ für bis zu 18 Monate Liquidität und dann noch die „Umstrukturierungsbeihilfen“ bei nötigen Zeiträumen über 18 Monate hinaus. Bei letzterem entscheiden die einzelnen Bundesländer über die Förderung.
Grundsätzlich soll eine Beantragung je Unternehmen nur einmal in zehn Jahren erfolgen und der finanzielle Betrag der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ist auf 10 Mio. € begrenzt.
Diese Beihilfen sind zwischen Deutschland bzw. den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission in Leitlinien geregelt und quasi schon „freigeschaltet“ bzw. müssen nicht mehr zusätzlich von der EU genehmigt werden. Es braucht somit kein wochenlanges Beantragungsverfahren, um an die frische Liquidität aus Fördermitteln zu gelangen –was ja auch unsinnig wäre.
Diese Leitlinien sind für Unternehmen in Deutschland in die Bundesrahmenregelung überführt worden. Damit wurde vermieden, dass eine Vielzahl von Länderregelungen einzeln zu genehmigen wäre. Aktuell gilt die Regelung bis 31.12.2020 und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geführt.
Die Rettungsbeihilfen sind dabei für die vorübergehende Stützung für Unternehmen mit akuten Liquiditätsproblemen oder dem Schutz vor technischer Insolvenz. Die vorübergehende Unterstützung ist dabei wie folgt definiert:
Unternehmen soll über Wasser gehalten werden
Prüfung der Umstände – Ursachenanalyse
Erstellung angemessener Plan zur Überwindung der Schwierigkeiten
Erstellung Umstrukturierungs- oder Abwicklungsplan
Die vorübergehende Umstrukturierungshilfe ist – wie schon erwähnt – nur als Liquiditätshilfe für KMU und kleinere staatliche Unternehmen gedacht, wenn die Nutzung bis 18 Monate notwendig ist. Ziel ist es die Umstrukturierung des begünstigten Unternehmens (Antragsteller der Fördermittel bzw. Beihilfe) zu ermöglichen. Es sollen Voraussetzung geschaffen werden, wie z.B. die Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität auf Basis eines sehr konkreten Umstrukturierungsplanes
Die Umstrukturierungsbeihilfen bedeuten häufig eine dauerhafte Unterstützung des jeweiligen Unternehmens über 18 Monate hinaus. Sie dienen der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität. Grundlage für dieses Fördermittel ist ein realistischer, kohärenter und weitreichender Umstrukturierungsplan. Nötig sind auch ein angemessenerer Eigenbeitrag und die Beachtung der Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverfälschungen.
Wenn sie sich fragen, warum gibt es solche Fördermittel überhaupt, dann ist eigentlich nicht das begünstigte Unternehmen der Grund, sondern die weitreichenden Folgen die ein Untergang von Unternehmen mit sich bringt.
Das Ziel dieser Fördermittel bzw. Beihilfen oder auch Finanzhilfen ist es deshalb zu vermeiden, dass:
- Der Marktaustritt eines innovativen KMU oder eines KMU mit hohem Wachstumspotenzial negative Folgen haben könnte,
- Der Marktaustritt eines Unternehmens mit umfangreichen Verbindungen zu anderen lokalen oder regionalen Unternehmen, insbesondere zu anderen KMU, negative Folgen haben könnte,
- Das Versagen oder negative Anreize der Kreditmärkte die Insolvenz eines ansonsten leistungsfähigen Unternehmens bewirkt würde, oder
- Vergleichbare Härtefälle, die von dem begünstigten Unternehmen hinreichend zu begründen sind, eintreten würden.
Wenn sich also abzeichnet, dass sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet bzw. schon in der Liquiditätskrise oder schlechter, dann ist spätestens zu dem Zeitpunkt das Thema der Rettungs- und Umstrukturierungshilfen im vollem Umfang zu starten und sich an die Förderstellen des jeweiligen Bundeslandes zu wenden. Die weiteren Schritte hängen dann von der jeweiligen Situation des Unternehmens ab.
Ich wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Zeit
Ihr Kai Schimmelfeder
zertifizierter Fördermittelberater (FH)
Mittelstandsbotschafter für Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen Geschäftsführer, feder consulting
Kai Schimmelfeder, der „Fördermittel-Papst“ ist mehrfacher Buchautor und erfolgreicher Unternehmer aus Leidenschaft und der Experte zum Thema öffentliche Fördermittel, Zuschüsse und Subventionen und deren konkrete Nutzung für den unternehmerischen Erfolg. Als mehrfach ausgezeichneter Fördermittel-Experte hat er seit 1996 bis heute mit seinem Team über 11.000 Beratungen durchgeführt und begleitet kleine, mittlere, große Unternehmen und Start-ups bei Investitionsvorhaben mit öffentlichen Förderungen. In seinen Fördermittel-Beratungen, Seminaren und Vorträgen begeistert „Mister Fördermittel“ Kai Schimmelfeder seine Zuhörer mit seinem geballten Praxiswissen und motiviert sie, neue Wege zu denken. Kai Schimmelfeder ist u.a. Geschäftsführer der mittelständischen Beratungsgesellschaft feder consulting, und Inhaber des Fördermittel-Sachverständigenbüros.