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Creditreform

Bis zum Jahresende haben Sie einschließlich heute noch 14 Werktage (Heiligabend und Silvester mal außen vor gelassen), um bilanzpolitische Entscheidungen für Ihren Jahresabschluss 2014 zu treffen und umzusetzen!

Vermutlich sagen Sie jetzt: Moment mal, Entscheidungen zum Jahresabschluss kann ich doch in aller Ruhe noch 2015 treffen – bis zum Erstellungszeitpunkt.

Ja und nein!

Ja, wenn Sie an reine Bewertungsentscheidungen denken, also zum Beispiel an die Saisonabschläge für Ihr Warenlager oder evtl. Sonderabschreibungen im Anlagevermögen.

Nein, wenn es sich um Entscheidungen handelt, für deren Umsetzung noch Liquidität fließen muss. Denn Zahlungen müssen bis zum 31.12.2014 durchgeführt sein, wenn diese im Jahresabschluss verarbeitet werden sollen. Denken Sie zum Beispiel an:

  • Einzug von Forderungen, damit Ihre Bilanzsumme sinkt und damit Ihre Eigenkapitalquote steigt
  • Abbau von Beständen – aus der gleichen Überlegung
  • Verkauf nicht mehr benötigten Anlagevermögens – aus der gleichen Überlegung
  • Erhöhung des Eigenkapitals – auf verschiedenen Wegen
  • . . .

An welche Themen Sie insgesamt denken können, zeigt Ihnen die Checkliste „Handlungsbedarf“ auf der Internetseite www.jahresabschluss-check.de.

Neben diesen Einzelfragen steht natürlich die General-Frage: Welche Bilanzpolitik fahren Sie?! Bisher? Und soll diese zukünftig so bleiben oder auch eventuell verändert werden?