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Creditreform

© Carl-Dietrich Sander

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist in vielen Unternehmen das Instrument, um den Geschäftsverlauf über die Monate im Blick zu behalten. Oder anders ausgedrückt: Die BWA ist oft ein entscheidendes Instrument der Unternehmenssteuerung.

 

Dies gilt nicht nur für das Unternehmen selber. Auch die kreditgebende Bank oder Sparkasse ist meist an der BWA interessiert. Und der Steuerberater natürlich auch, denn gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erstellt der Steuerberater die monatliche BWA.

Dieser Interessens-Dreiklang ist aber nicht unbedingt ein Interessens-Gleichklang:

Das Unternehmen will seine Geschäftsentwicklung steuern: Es sind Ziele für das laufende Geschäftsjahr gesetzt worden. Jetzt soll jeden Monat mit der BWA verglichen werden: Wie sieht das Monatsergebnis aus? Sind wir noch auf dem richtigen Kurs? Wenn die BWA negative Abweichungen vom Ziel – also Ziellücken – zeigt, wird überlegt, wie diese in den verbleibenden Monaten aufgeholt werden können.

Die Bank will mit der BWA beurteilen können, ob der Kreditnehmer weiterhin eine positive Kapitaldienstfähigkeit ausweisen kann. Dahinter steht die Frage, ob Zins und Tilgung fristgerecht und vollständig erbracht werden können. Die Kreditinstitute fragen in diesem Zusammenhang in ihren Ratingsystemen nach „aussagefähigen“ oder „qualifizierten“ BWAs, die sie dafür benötigen.

Der Steuerberater schließlich will seinen Mandanten bei der Erfüllung dieser beiden Interessen möglichst gut unterstützen.

Und jetzt kommt das „Aber“: Die BWA ist ein Instrument der Finanzbuchhaltung. Doch die Interessen von Unternehmen und Bank sind auf die Unternehmenssteuerung ausgerichtet. In der Finanzbuchhaltung sind aber leider nicht alle Daten enthalten, die Unternehmen und Bank für ihre Zwecke benötigen. Deshalb steht in der letzten Zeile des Deckblatts jeder BWA „vorläufiges Ergebnis“ und eben nicht „Monatsgewinn“ oder „Jahresüberschuss“.

Zum Autor:

Carl-Dietrich Sander kennt beide Seiten des Besprechungstisches in Finanzierungsfragen: 20 Jahre war er in der Firmenkundenbetreuung von Banken tätig, zuletzt neun Jahres als Vorstandsmitglied der Volksbank Neuss. Seit 1998 ist er selbstständig als freiberuflicher UnternehmerBerater: Trainer, Berater, Fachautor rund um die Themen Liquidität, Finanzierung, Rating, Bankenkommunikation. Unter anderem für die NRW.BANK hält er Unternehmer-Seminare. Sein Buch aus dem NWB-Verlag „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ ist eines der umfassenden Arbeitsbücher für Unternehmer und Berater zu seinem Themenkreis. Im Bundesverband „Die KMU-Berater“ leitet er die Fachgruppe Finanzierung-Rating.
http://www.cd-sander.de

Der richtige Umgang mit der BWA

In den meisten Unternehmen sind Ergänzungen und Korrekturen in den monatlichen Zahlen der Finanzbuchhaltung erforderlich, um ein zuverlässiges Monatsergebnis ausweisen zu können. Welche Ergänzungen und Korrekturen das sind, hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab.

Einige typische Beispiele:

  • Unternehmen aus der Bauwirtschaft, dem Maschinenbau, der Softwareentwicklung etc. haben Projekte, in die bereits Zeit der Mitarbeitenden und Materialaufwand geflossen ist, für die aber am Monatsende noch keine Rechnung geschrieben worden ist. Das heißt es gibt „Halbfertige Leistungen“. Diese müssten jetzt erfasst und ergänzend eingebucht werden.
  • Handelsunternehmen erfassen in der BWA jeden Monat den Wareneinkauf. Für ein aussagefähiges Monatsergebnis benötigen diese Unternehmen allerdings den Wert der eingekauften Waren, der in diesem Monat in den Umsatz eingeflossen ist – also den „Wareneinsatz“. In vielen Unternehmen ist der zeitliche Abstand zwischen Einkauf und Verkauf aber sehr groß. Also benötigen diese Unternehmen eine entsprechende Korrektur jeden Monat.
  • Viele Unternehmen bezahlen – unabhängig vom Geschäftsmodell – ihre Versicherungsprämien einmal im Jahr. Dafür erhalten sie drei oder vier Prozent Rabatt auf die Prämie. Diese Prämie wird in der Finanzbuchhaltung in dem Monat gebucht, in dem sie bezahlt wird. Die Prämie betrifft aber alle zwölf Monate des Jahres. Also müsste überlegt werden, ob man diese nicht auf alle zwölf Monate verteilt (die Buchhalter sprechen von abgrenzen).

Eine komplette Übersicht über alle Aspekte einer aussagefähigen oder qualifizierten Auswertung bietet www.bwa-check.de.

Was heißt das für Unternehmen

Nutzen Sie Ihre BWA gezielt zur monatlichen Steuerung Ihres Unternehmenserfolgs:

  • Klären Sie, wie Sie mit Ihrer BWA als Instrument der Unternehmenssteuerung heute arbeiten – und künftig arbeiten wollen.
  • Fragen Sie Ihren Steuerberater, wie er Sie dabei unterstützen kann? Welche weiteren Aspekte er ggf. noch sieht?
  • Wenn Sie eine verbesserte, aussagefähigere BWA erstmals an die Banken übersenden, erläutern Sie in einem Begleitschreiben die Veränderungen, damit Ihre Kreditgeber diese auch positiv einschätzen und im Rating würdigen können.

Was heißt das für Banken

Verbessern Sie den Aussagegehalt Ihrer Bonitätsbewertungen:

  • Klären Sie, welche der von Ihren Kreditnehmern eingereichten BWAs wirklich aussagefähig sind.
  • Kommunizieren Sie offen mit Ihren Kunden, was und warum Sie welche Ergänzungen in den BWAs wünschen.
  • Nutzen Sie auch Ihre Kontakte zu Steuerberatern, um Ihre Sichtweise immer wieder deutlich zu machen

Was heißt das für Steuerberater:

Machen Sie Ihre Steuerkanzlei in Zeiten des digitalen Umbruchs fitter für die Zukunft:

  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Wie viele Ihrer Mandanten müssten eine ergänzte BWA haben, um damit ihre Unternehmen steuern zu können? Und wie viele bekommen bereits eine solche BWA von Ihnen?
  • Welche Mandanten wollen Sie aktiv auf dieses Thema ansprechen und wie wollen Sie das tun?
  • Wie können Sie Ihre Mandanten dann in der Folge mit der aussagefähigen BWA weiter beratend begleiten?