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Creditreform

Als die Abgeltungsteuer 2009 eingeführt wurde, sollte das die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland verbessern. Zwei Vorteile wurden seinerzeit besonders hervorgehoben: die Anonymität des Besteuerungsverfahrens und der vergleichsweise niedrige Steuersatz.

Von ersterem mag man halten was man möchte. Letzteres war immer schon umstritten. Insbesondere die Begünstigung der Kapitaleinkünfte im Vergleich zu „echter Arbeit“ war und blieb immer ein Streitpunkt.

Aktuell denkt Finanzminister Schäuble über eine Abschaffung der Abgeltungsteuer nach. Insbesondere sei der Grund für die Einführung weggefallen. Galt es seinerzeit insbesondere Steuersündern die Notwendigkeit der Hinterziehung zu nehmen und die Möglichkeiten einzuschränken, sei dieses Entgegenkommen insbesondere in Folge der zwischenzeitlich getroffenen Regeln zum Informationsaustausch auch über die Grenzen nicht mehr nötig.

Wenig überraschend ist dabei, dass dieser stark nach Steuererhöhung riechende Plan erst nach der Bundestagswahl 2017 umgesetzt werden soll. Das die politische Linke das Vorhaben Kapitalisten (vermeintlich) höher zu besteuern, darf erwartet werden.

Fraglich ist aber, was danach kommt. Mit der Besteuerung von Dividenden nach dem Teileinkünfteverfahren käme es für Dividendenbezieher wohl kaum zu Mehrbelastungen. Verlieren würden die Zinsbezieher; mithin die Sparer. Diese werden aber von allen politischen Parteien als kleine Leute tendenziell geschützt. Die Abgeltungsteuer ohne weiteres einfach abzuschaffen wird also nicht funktionieren.

Für Bezieher von Kapitaleinkünften heißt es somit verstärkt, aufzupassen. Spannend natürlich auch die Frage, ob es tatsächlich mehr Gerechtigkeit und zu einer Verbesserung der Steuersystematik kommt.