Der BGH hat entschieden, dass Kreditinstitute auch bei Darlehen an Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen dürfen – so berichten heute Rheinische Post und Handelsblatt übereinstimmend.
Damit überträgt der BGH seine Rechtsprechung für Privatpersonen, bei denen er eine besonders Schutzwürdigkeit sieht, auch auf Unternehmen. Nur – ist das gerechtfertigt?
Wenn ein Unternehmen einen Darlehensvertrag unterzeichnet, ist dies ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Vollkaufleuten: Unternehmen und Bank. Wo liegt da das besondere Schutzbedürfnis? Ein Unternehmer sollte wissen, was er tut! Und ob der Preis nun aus Sollzins und Bearbeitungspreis besteht oder nur aus einem (dann höheren) Sollzins – was tut’s?
Daher meine klare Position: Ein Unternehmen sollte sich nicht auf dieses Urteil berufen und die Bearbeitungsgebühr seiner Bank/en zurückfordern. Zumindest wenn Unternehmerin und Unternehmer für sich in Anspruch nehmen, dem Bild des ehrbaren Kaufmanns zu folgen.
Ein Gegenargument vieler Unternehmen könnte jetzt sein: Ich war aber bei Abschluss des Darlehensvertrages in einer Abhängigkeitsposition gegenüber meiner Bank – und musste alles akzeptieren, um das benötigte Darlehen auch zu erhalten. Solche Situationen wird es immer wieder geben – aber Pardon: Wer trägt die Verantwortung für diese Abhängigkeits-Position? Doch nicht die Bank. Sondern die Unternehmer/innen, die sich (mangels klarer Finanzierungsstrategie und vielleicht auch zum Teil mangels Bonität) in eine solche Situation manövriert haben. Eine Verantwortung trägt dabei natürlich auch der Bank-Partner: im Sinne des ehrbaren Kaufmanns die starke eigene Verhandlungsposition nicht zur überziehen.
Die Schlussfolgerung kann doch nur lauten: Die eigene Verhandlungsmachtposition in Kreditgesprächen realistisch einschätzen, eine klare Finanzierungsstrategie entwickeln mit dem Ziel der Unabhängigkeit von einzelnen Finanzierungspartnern und diese auch umzusetzen – und zwar jetzt in Zeiten guter Konjunktur, wo die Finanzierungsbereitschaft bei vielen Instituten (noch) hoch ist. Hinweise dazu finden Sie in vielen meine Beiträge hier bei den Mittelstandsbotschaftern.