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Creditreform

Variable Zinsen sind im Kontokorrentkredit der Standard (bei Darlehen aktuell weniger geläufig aber genauso möglich). Und sehr häufig wird heute eine Regelung getroffen, dass ein „Referenzzins“ als Basiszins zugrunde gelegt wird und auf diesen eine feste Marge als Aufschlag vereinbart wird. Außerdem wird eine Frequenz für die Anpassung an die Marktentwicklung vereinbart – oft alle drei Monate.

Ein Beispiel:

– Basiszins ist der „Euribor 3-Monate“ (Euro Interbank Offered Rate – also der Zinssatz, den sich Banken untereinander zahlen)

– Aufschlag: 4,5 %-Punkte

– Frequenz: Anpassung jeweils am Quartalsende an den dann geltenden „Euribor 3-Monate“ für die kommenden drei Monate.

Wenn Sie mit Ihrer Bank eine solche Regelung vereinbaren, dann gehen Sie natürlich davon aus, dass diese alle drei Monate den Zinssatz automatisch an die Euribor-Entwicklung anpasst – sowohl nach oben wie nach unten.

Sollte man meinen. Für einen Unternehmer allerdings galt das nicht. Darüber berichtete ein Beraterkollege jetzt in der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Bundesverband Die KMU-Berater:

Der Kunde hatte vor acht Jahren eine Vereinbarung wie oben geschildert abgeschlossen und damit zu Beginn einen Kontokorrentzinssatz von 8,75 % (Euribor 3-Monate: 4,25% + Aufschlag 4,50%). Dann hat sich dieser Unternehmer nie mehr darum gekümmert und das Thema aus den Augen verloren.

Seine Bank führte es ihm nun selber wieder vor Augen, denn sie wollte mit ihm zusätzlich eine Kreditprovision vereinbaren (also eine Zinszahlung auf die nicht in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinie). Das nahm der Unternehmer zum Anlass, sich seine Zinsvereinbarungen anzuschauen. Und siehe da: Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit lag immer noch bei 8,75%. Der Euribor 3-Monate liegt aktuell aber bei -0,293 % (08.07.2016). Mithin müsste der zu zahlende Zins bei 4,207% liegen.

Das folgende Gespräch war für die Bank eher nicht so angenehm. Man einigte sich auf eine Erstattung für die letzten Jahre.

Natürlich: Auch der Unternehmer hätte das Thema weiterhin im Blick behalten sollen und damit viel früher bei seiner Bank intervenieren sollen. Denn schließlich ist er Vertragspartner und damit auch für die Einhaltung mit verantwortlich – zumindest für deren Überwachung.

Spannende Frage: Ein Versehen der Bank in diesem Einzelfall – oder doch ein „systematisches“ Vorgehen? Im Zeitalter der EDV könnte einfach bei diesem Kunden ein „Häckchen“ nicht gesetzt worden sein. Andererseits: Innerhalb von acht Jahren hätte das auch der „Internen Revision“ der Bank einmal auffallen dürfen.

Wie dem auch sei. Die Schlussfolgerung für Sie (ohne hier allen Kreditinstituten böse Absichten unterstellen zu wollen): Bleiben Sie bei solchen Vereinbarungen dran, legen Sie sich eine Wiedervorlage an und „begleiten“ Sie so die Anpassungen Ihrer Bank. Den jeweils aktuellen Euribor und andere Referenzzinssätze finden Sie immer aktuell im Internet – z.B. hier.

Übrigens: Wenn Sie keinen Basiszins vereinbart haben sollten, gilt natürlich dasgleiche. Verfolgen Sie die Marktentwicklung und sprechen Sie Ihre Bank auf aus Ihrer Sicht allfällige Veränderungen an.