Gemeinsam mit Joachim Rumohr hat Andreas Lutz ein Ratgeberbuch zur Business-Kontaktplattform XING veröffentlicht und berät Kunden in diesem Bereich. Wir haben ihn um seine Einschätzung zum Thema Impressum gebeten. (mil)
Beachten Sie folgende Hinweise:
Pflicht zum Impressum
„Generell gilt als entscheidend, ob Sie als Profilinhaber – als Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes – ein Telemedium geschäftsmäßig einsetzen, ob Sie es beispielsweise zu Marketing- oder Werbezwecken nutzen“, erklärt der Experte. Dagegen sei bei einer rein privaten Nutzung eine Anbieterkennung nicht erforderlich. „Konsequenterweise sollten Sie Ihre geschäftliche Adresse angeben“, empfiehlt Lutz.
Marketing- und Werbezwecke
Mit der gerade erfolgten Umstellung des XING-Profils von einem strukturierten Lebenslauf zu einer im Bereich des „Portfolios“ frei gestaltbaren Angebotsseite gibt es ganz neue Möglichkeiten für die Nutzung des XING-Profils zu Marketing- und Werbezwecken: „Statt interessierte Mitglieder auf die Website der Firma zu lenken, kann man das eigene Angebot bereits im XING-Profil erläutern“, so Lutz. Deshalb nehme die Bedeutung eines Impressums für viele XING-Nutzer zu.
Rechtliche Grundlage
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen: Die rechtliche Grundlage, wann eine Impressumspflicht besteht, enthält Paragraf 5 des Telemediengesetzes. Darin finden Sie sowohl die Voraussetzungen als auch die notwendigen Angaben, die ein rechtskonformes Impressum enthalten muss. Den Gesetzestext können Sie im Internet nachlesen – etwa hier.
Automatische Lösung
Ein Assistent, mit dem Sie ganz bequem ein rechtskonformes Impressum erstellen können, steht Ihnen beispielsweise hier zur Verfügung.
Weitere Tipps rund um XING finden Sie in dem Buch „XING optimal nutzen“, das bereits in der fünften Auflage vorliegt.
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