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Creditreform

Gerade in ländlichen Regionen kämpfen Betriebe oft mit einer langsamen und unzuverlässigen Internetverbindung. Woran es liegt, was der Gesetzgeber sagt und wie Firmen dafür sorgen können, dass Verbindungsprobleme den Betrieb nicht lahmlegen.

Sabine Hug macht regelmäßig einen Speedtest, um zu messen, wie schnell die Internetverbindung in der Zimmerei Hug gerade ist, doch jede Messung bestätigt nur ihren Ärger. An einem Donnerstagvormittag zeigt die Geschwindigkeitsmessung 1,8 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) an. Manchmal kommen auch gut 2 Mbit/s durch. Dabei verspricht ihr Vertrag – der kleinste, der verfügbar war – Download-Geschwindigkeiten von bis zu 16 Mbit/s.

Für die Zimmerei im baden-württembergischen Ettenheim erschwert das häufig den Betrieb. „Ausschreibungen, Architektenpläne – das kommt alles per Mail. Der Download ist extrem langsam, und es dauert auch, bis sich überhaupt eine Internetseite aufgebaut hat. Das ist sehr einschränkend“, sagt Sabine Hug. Auch andere Provider oder Internet über Kabel seien an ihrem Standort im Gewerbegebiet des Stadtteils Münchweier keine Option. Man hat der Zimmerei empfohlen, das Problem per Funk zu überbrücken und sich das WLAN aus dem Mobilfunknetz zu holen, doch das ist dem Betrieb nicht zuverlässig genug. Und so sitzen die Mitarbeiter weiter vor dem Computer, während sich Pläne für Holzhäuser, Dachstühle und andere Projekte mühsam durch die Leitung quälen.

Internet im Trödeltempo

Die Problematik außerhalb der Großstädte hat zwei Ursachen. Vielerorts ist der Netzausbau noch nicht so weit, dass hohe Internetgeschwindigkeiten überhaupt möglich sind. Vor allem beim Ausbau in ländlichen Regionen, wo sich kleine und mittlere Betriebe häufig angesiedelt haben, belegt Deutschland laut der EU-Kommission im europäischen Vergleich einen der hinteren Plätze.

Manche Verbraucher bekommen jedoch noch nicht einmal die Geschwindigkeit, die ihnen versprochen wird. „Bis zu“ – das sind die Zauberworte in den gängigen Internetverträgen. Die Provider versuchen, ihre Tarife möglichst einfach zu gestalten, und staffeln diese zum Beispiel in Verträge „bis“ 16, 50 und 100 Mbit/s. An manchen Adressen sind aber vielleicht nicht 100, sondern durch die Beschaffenheit der Leitungen nur maximal 85 Mbit/s verfügbar. Der Kunde rutscht dann in den Vertrag mit der nächsthöheren Maximalgeschwindigkeit, die im Vertragskatalog verfügbar ist. Das ist vielen nicht klar und verstärkt den Frust.

» Man kann beim Surfen nebenbei einen Strumpf stricken. «

Heide Pauli, Glasgestalter Pauli

Die Bundesnetzagentur berichtet regelmäßig darüber, wie viel Prozent der versprochenen Maximalleistung wirklich bei den Internetnutzern ankommen. In ihrem gerade erschienenen Jahresbericht 2016/2017 wird klar, dass es vielerorts noch Potenzial nach oben gibt. Nur bei zwölf Prozent der Nutzer kam die volle Maximalgeschwindigkeit an. In kleinen Verträgen bis maximal 18 Mbit/s – so wie bei der Zimmerei Hug – fiel dieser Anteil besonders gering aus. 71,6 Prozent erhalten im Download mindestens die Hälfte der Maximalgeschwindigkeit. Das heißt, dass fast drei von zehn Internetnutzern mit weniger als der Hälfte der Maximalgeschwindigkeit surfen.

Wer klagen will, muss messen

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Monaten viel an den Regelungen zu der Frage gefeilt, wann die Leistung der Internetprovider nicht mehr als vertragskonform gelten kann. Spätestens seit dem vergangenen Dezember müssen Provider ihren Kunden in Produktinformationsblättern nicht nur die maximale, sondern auch die übliche und die minimal verfügbare Geschwindigkeit offenlegen.

Die Bundesnetzagentur hat zudem konkret geregelt, ab wann eine Unterschreitung dieser Werte als Grundlage für einen Rechtsstreit dienen kann. Kunden müssen die Leistung ihres Internetanschlusses jedoch genau protokollieren, um im Streitfall zu beweisen, dass der Internetvertrag tatsächlich nicht erfüllt wird. Das soll bald mit einem installierbaren Mess-Tool der Bundesnetzagentur möglich sein. Fertig ist es noch nicht ganz, eine Testversion liegt dem Verbraucherzentrale Bundesverband jedoch schon vor.

» Im Telekommunikationsgesetz sind keine Rechtsfolgen für zu geringe Internetgeschwindigkeiten definiert. «

Susanne Blohm, Verbraucherzentrale Bundesverband

Mit diesem Tool müssen Internetkunden an mindestens zwei Tagen je mindestens zehn Messungen durchführen, und zwar nicht drahtlos, sondern über eine LAN-Verbindung. Stellt sich dabei heraus, dass keine vertragskonforme Internetversorgung vorliegt, haben Kunden eine belastbare Grundlage für ein ­zivilrechtliches Verfahren. Wer schon jetzt wissen will, welche Geschwindigkeiten am eigenen Anschluss verfügbar sind, kann das browser­basierte Tool nutzen, das die Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de bereits anbietet.

Was sich durch die Konkretisierung der Rechtslage und das neue Tool ändert, ist jedoch noch unklar. „Mit dem Mess-Tool kann man protokollieren, was die Internetverbindung wirklich hergibt, doch was sind dann die Konsequenzen? Der Kunde muss immer noch vor Gericht ziehen oder auf die Kulanz des Internetproviders hoffen“, sagt Susanne Blohm, Referentin für Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Ganz abgesehen von dem erheblichen Aufwand eines Gerichtsverfahrens sind die Möglichkeiten eines solchen unklar: „Im Telekommunikationsgesetz sind keine Rechtsfolgen für zu geringe Internetgeschwindigkeiten definiert“, sagt Blohm, „weder ein Sonderkündigungsrecht noch eine Tarifminderung, wie man sie zum Beispiel aus dem Mietrecht kennt.“

Achtung bei der Vertragsgestaltung

An eine absolut zuverlässige Internetverbindung kommen Unternehmen daher eher über die Vertragsgestaltung. Gerade kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern nutzen oft einfache Verbraucherverträge, um Kosten zu sparen. Verträge für Geschäftskunden sind teurer, bieten jedoch auch eine andere Absicherung gegen Störungen. Während Verbraucherverträge nur in wenigen Varianten verfügbar sind, kann ein Unternehmen je nach technischen Ansprüchen individuelle Garantien und Leistungen mit den Providern vereinbaren.

Wer eine bestimmte Mindestbandbreite für den Betrieb braucht, kann sich diese – abhängig von der verfügbaren Anschlusstechnik – vom Provider zusichern lassen: „Bei höherwertigen Geschäftskundenprodukten ist es gängige Praxis, Bandbreitengarantien mit dem Kunden zu vereinbaren“, sagt ein Sprecher von Vodafone. Außerdem können Geschäftskunden dafür zahlen, dass Störungen schneller behoben werden. Betriebe, die sich selbst einen kurzen Ausfall der Internetverbindung nicht leisten können, können außerdem einen redundanten Zweitanschluss buchen, zum Beispiel über LTE. Und schließlich empfiehlt es sich für Unternehmen, die im Gegensatz zum Privatverbraucher nicht nur im Download, sondern auch im Upload große Datenmengen transportieren müssen, eine symmetrische Standleitung (SDSL) zu buchen, bei der in beide Richtungen die gleiche Geschwindigkeit möglich ist.

Hoffen auf den Ausbau

Bei der Zimmerei Hug scheitert der Internetanschluss jedoch am Stand des Breitbandausbaus. In Ettenheim-Münchweier, wo die Zimmerei ihren Firmensitz hat, gibt es 39 Gewerbebetriebe – und einige von ihnen kämpfen mit der schlechten Internetversorgung. Auch der Glasgestalter Eckhard Pauli betreibt dort seine Firma. Er möchte bald in den Ruhestand gehen. Dann wird er jemanden suchen, der den Betrieb oder zumindest die Räumlichkeiten übernimmt. Doch mit einer so schlechten Internetversorgung könnte das schwierig werden. „Das ist eine echte Katastrophe“, sagt Heide Pauli, Ehefrau des Eigentümers. „Man kann beim Surfen nebenbei einen Strumpf stricken.“

Die Zimmerei Hug versucht seit langem den Ausbau voranzubringen: „Wir haben schon zigmal mit der Telekom und der Stadt gesprochen. Doch die Telekom verweist auf die Stadt und die Stadt auf die Telekom.“ Im Mail-Postfach des Betriebs lässt sich die lange Historie der Gespräche nachvollziehen. Schon 2012 richtete der Betrieb seine Bitte um eine bessere Internetverbindung im Gewerbegebiet an die Telekom. Das letzte Update kam im Dezember 2017 von der Stadt Ettenheim. Diese hat in Aussicht gestellt, dass in diesem Sommer eine Leitung mit bis zu 50 Mbit/s liegen soll. Auch auf der Webseite der Telekom heißt es: „Der Festnetzausbau in Münchweier wird voraussichtlich Ende September 2018 abgeschlossen.“ Doch nach den langen Diskussionen will man sich in der Zimmerei erst darüber freuen, wenn sich ein Architektenplan tatsächlich in wenigen Sekunden herunterladen lässt.

 

Ab vom Schuss: Alternativen zu DSL im ländlichen Raum

Kabel. Gerade in kleineren Orten kommt es häufig vor, dass zwar keine schnelle DSL-, dafür aber eine Kabelleitung vorhanden ist. Die großen Kabelunternehmen verfügen über ein nahezu flächendeckendes Leitungsnetz. Ob ein leistungsfähiger Internetanschluss via TV-Kabel in ihrer Region möglich ist, können Unternehmenskunden bei den Anbietern prüfen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist es Unitymedia. In allen anderen Ländern ist es Vodafone Kabel Deutschland. Hinzu kommen regionale Anbieter wie etwa Pÿur mit einem Fokus auf die ostdeutschen Bundesländer.

LTE. Mit Surfsticks oder besonderen Routern können sich Kunden das Internet auch aus dem Mobilfunknetz ins Haus holen. Die aktuelle Netztechnik LTE kann bis zu 300 Mbit/s leisten. Bei Vodafone und der Deutschen Telekom gibt es „DSL-Ersatz-Tarife“ mit immerhin bis zu 100 Mbit/s. Damit erreichten die Anbieter im vergangenen Jahr bereits rund 90 Prozent der Haushalte. Allerdings ist das Datenvolumen häufig begrenzt, sodass sich das WLAN über LTE besser als Backup-Lösung für den Störungsfall eignet.

Satellit. Internet per Satellit ist praktisch überall verfügbar – und damit besonders für ländliche Gebiete die unter Umständen einzige Option –, bleibt aber ein Behelf. Denn die Einrichtungskosten sind vergleichsweise hoch. Schließlich ist Hardware wie Satelliten­schüssel und Sat-Modem nötig. Die Download-Geschwindigkeiten der Sat-Internet-Provider ­liegen in der Regel nur zwischen 10 und 30 Mbit/s. Günstigere Tarife drosseln zum Teil die Geschwindigkeit weiter, wenn ein bestimmtes Datenvolumen ausgeschöpft ist. Die Zahl der Anbieter für Satelliten-Internet ist im Vergleich zu den DSL- und Kabelanbietern überschaubar. In Deutschland sind es Sky-DSL, Orbitcom, Getinternet, Satinternet und Star-DSL.