Das Unternehmermagazin aus der Handelsblatt Media Group

Creditreform

Das IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) nimmt die Firmen in die Pflicht. Sie sollen bei Auswahl, Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den jeweils aktuellsten Stand der Technik berücksichtigen.

Auch wenn das ITSiG die Umsetzung oder mindestens die Berücksichtigung des Standes der Technik für die fokussierten Betreiber vorgibt, werden im Hinblick auf die erwarteten Inhalte keine konkreten Aussagen getroffen.

TeleTrusT hat deshalb einen verbandsinternen Arbeitskreis „Stand der Tech­nik“ initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungs­anbieter und ‑berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben.

Der Arbeitskreis hat den „Stand der Technik“ für die relevanten Systeme, Komponenten und Prozesse im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes in einer Handreichung zusammengefasst, kostenlos herunterzuladen << hier >>