Bloß weil ein Arbeitnehmer zu dick ist, kann ihm nicht gekündigt werden. Ein Rauswurf kann nur wirksam sein, wenn der Betroffene die ihm übertragenen Aufgaben nicht erfüllen kann, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 7 Ca 4616/15).
Der Fall
Eine Gartenbaufirma hatte einem Mitarbeiter gekündigt, der unter Adipositas (krankhaftem Übergewicht) leidet. Der Mann brachte bei einer Größe von 1,94 Meter knapp 200 Kilogramm auf die Waage. Der Betrieb war der Auffassung, dass der Beschäftigte wegen seiner Leibesfülle vermindert leistungsfähig sei. Gegen die so begründete Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagte der Arbeitnehmer mit Erfolg.
Die Begründung
Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, da das Unternehmen nicht ausreichend darlegen konnte, dass der Kollege wirklich vermindert leistungsfähig ist und aufgrund seines Gewichts die geforderte Leistung nicht erbringen kann.