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Creditreform

Ob Schwellenwerte im Steuerrecht, aufwendige Informationspflichten oder unnötig komplexe Umweltschutzverordnungen: Rund 60 bürokratische Hindernisse für Unternehmen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem Bürokratie-Radar identifiziert.

Zwar sei der Bundesregierung bewusst, dass der Abbau beziehungsweise die Vereinfachung von Vorschriften und Regeln die Handlungsspielräume der Firmen erweitere – dennoch führte etwa das Bürokratieabbaugesetz von 2015 nur zu einer Entlastung von weniger als zwei Prozent der Bürokratiekosten, die bei insgesamt 41 Milliarden Euro liegen.

Um künftig die Hürden zu senken, macht der DIHK folgende acht Vorschläge:

1. Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf 1.000 Euro.
2. Rechnungen bis 300 Euro von Pflichtangaben befreien (bisher: 150 Euro).
3. Aufbewahrungspflichten verkürzen: steuerliche Betriebsprüfungen spätestens nach fünf Jahren.
4. EU-weit einheitliche Ansprechpartner für Gründer und Unternehmer mit Expansionsstrategien.
5. Sachfremde Berichtspflichten etwa zu Umweltbelangen oder Korruption im Jahresabschluss vermeiden.
6. Beschränkung des Geldwäschegesetzes auf risikorelevante Branchen und Firmen.
7. EU-Produktesicherheitspaket vereinfachen.
8. Meldepflichten für die EU-Handelsstatistik einschränken.