Die Preisskandale im deutschen Handel sollten eigentlich alle Unternehmer wachrütteln. Bei nicht weniger als 15 Unternehmen wurden Großrazzien durchgeführt, weil sie unter den Verdacht der Preisabsprache gerieten. Unternehmer sollten sich nicht zu sicher sein, dass Vergleichbares nicht auch bei ihnen passieren könnte. Es sei denn, Sie haben als Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen bereits Compliance-Strukturen integriert? Falls nicht, riskieren Sie als Führungskraft, dass Sie bei Zuwiderhandlung mit Ihrem privaten Vermögen haften.
Drei simple Beispiele
Ihr Azubi „lädt“ sich Musik aus dem Internet und verstößt damit gegen das Urhebergesetz (§ 106 UrhG bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe). Als Geschäftsführer haften Sie immer, wenn Sie keine Maßnahmen dagegen etabliert haben. Oder zwei Ex-Kollegen treffen sich zum Stammtisch. Der eine ist in Ihrem Unternehmen tätig, der andere arbeitet inzwischen für die Konkurrenz. Beide diskutieren bei einemGlas Bier über Preis-Kalkulationen aus ihren jeweiligen Unternehmen. Sie meinen, das interessiert niemanden? Der Staatsanwalt könnte das anders sehen und Ihre Computer beschlagnahmen lassen. Das würde zu immensen Arbeitsblockierungen führen.
Oder Sie schenken einem Mitarbeiter Ihres Kunden drei Flaschen Wein (100 Euro) oder erhalten diese als persönliches Geschenk. Auch das könnte den Staatsanwalt interessieren (Bestechung). Haben Sie daran gedacht, diesbezüglich eine Richtlinie in Ihre Geschäftsbedingungen aufzunehmen? Unterlassungen im Bereich Compliance können also weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, die nicht nur Ihrem Unternehmen, sondern in erster Linie auch Ihnen persönlich schaden, denn Sie sind als Führungskraft für den (Miss-)Erfolg Ihres Unternehmens jederzeit voll verantwortlich.
Wirksame Schutzimpfung
Deshalb: Compliance nie als „unbedeutender Punkt“ in der Schublade als unwichtig ablegen. Sorgen Sie dafür, dass Compliance bei Ihnen nach den für Sie als Geschäftsführer einschlägigen Haftungsregeln (§ 43 Abs.2 GmbHG; Produkthaftungsrecht, KonTraG, §130 OWiG, SOX, J-SOX etc.) gelebt wird und bauen Sie entsprechende Strukturen auf. Dazu gehört etwa auch die Benennung eines Compliance Officers.
Bedenken Sie, dass Sie sich als Geschäftsführer bei Fehlern, die zu Verlusten führen, immer aktiv entlasten müssen. Dagegen schützt Sie als Geschäftsführer und als Unternehmen eine Compliance-Struktur – ähnlich wie eine Schutzimpfung.
Creditreform Compliance Services GmbH gegründet
Im Januar 2013 hat die Creditreform Compliance Services GmbH ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die unter dem Dach der Creditreform AG neugegründete Gesellschaft berät kleine und mittlere Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute sowie mittelständische Industrieunternehmen, die sich den gesetzlichen Vorgaben stellen müssen. Geschäftsführerin der Creditreform Compliance Services GmbH ist Silvia Rohe.
Das Thema Compliance gewinnt zunehmend an Dynamik. Neue Compliance Vorgaben und Änderungen der gesetzlichenRahmenbedingungen stellen Institute aus der Finanzwirtschaft und Unternehmen in den kommenden Jahren vor stetig wachsende, neue Herausforderungen. Viele Unternehmen können diesen Aufgaben aufgrund mangelnder Ressourcen kaum nachkommen. Das Leistungsspektrum der Creditreform Compliance Services GmbH umfasst schwerpunktmäßig die Bereiche Geldwäscheprävention,insbesondere Gefährdungsanalysen, Geldwäscherichtlinien, Outsourcing sowie Schulungen und Seminare zu diesem Thema. Hinzu kommt die Betrugsprävention, die Beratung und Unterstützung bei der Früherkennung und Prävention von wirtschaftskriminellenHandlungen sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Betrugsprävention.
Im Compliance Management werden die Entwicklung und die Implementierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des gesetzlichen Rahmens der Geschäftstätigkeit angeboten.
Schließlich liegt ein weiterer Schwerpunkt der Gesellschaft im Risikomanagement (MaRisk), speziell in der Risikoidentifikation,der Risikostrategie, dem Aufbau einer MaRisk konformen Aufbau- und Ablauforganisation, der Durchführung von Risikotragfähigkeitsanalysen sowie der Dokumentation des Risikomanagement-Systems und der Risikostrategie.
Der Beratungsansatz der Gesellschaft besteht darin, sachgerechte und pragmatische Lösungen für den Kunden zu entwickeln, die gleichwohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – sozusagen einen Anzug, der passt,zu schneidern.
Beitrag zuerst erschienen in: „Creditreform“ 2/2013