Das Urteil: Stellt jemand ehrenrührige Behauptungen auf, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 19 Sa 322/13).
Der Fall: Eine Arbeitnehmerin erhob gegen ihre Vorgesetzte und Kollegen schwere Vorwürfe. So soll es während der Dienstzeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen sein. Der Arbeitgeber sah die Vorwürfe als haltlos an und kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Die Entscheidung: Das Gericht hält die ordentliche Kündigung nach der Vernehmung von Zeugen für berechtigt und wies die Kündigungsschutzklage ab. Die Arbeitnehmerin hat ihre Kollegen zu Unrecht beschuldigt und so ihre arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Dem Arbeitgeber ist es daher nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis weiter fortzusetzen.