Das Arbeitsgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass Resturlaubsansprüche verstorbener Mitarbeiter auf die Erben übergehen. Diese können sich den Resturlaubsanspruch auszahlen lassen (Az.: 56 Ca 10968/15).
Der Fall
Ein Arbeitnehmer hatte noch 33 Tage Resturlaub, als er verstarb. Die Erben forderten von dem Unternehmen die Auszahlung dieser Tage. Das Berliner Arbeitsgericht teilte die Argumente der Erben und gab der Klage statt.
Die Begründung
Das Gericht berief sich auf das Bundesurlaubsgesetz, wonach der Resturlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht oder teilweise nicht mehr genommen werden könne – was im Todesfall ja zutrifft. Allerdings: Das letzte Wort ist zu diesem Thema sicher noch nicht gesprochen, denn das Bundesarbeitsgericht hat diese Fallkonstellation in der Vergangenheit stets anders beurteilt.