Zwischen 250.000 und 570.000 Arbeitsplätze werden nach neuesten Berechnungen durch den gesetzlichen Mindestlohn, der 1. Januar 2015 in Deutschland gilt, wegfallen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Simulationsstudie „Regionale und qualifikationsspezifische Auswirkungen des Mindestlohns – Folgenabschätzung und Korrekturbedarf“ des Mindestlohnexperten Prof. Dr. Ronnie Schöb, Freie Universität Berlin, CESifo und ifo Dresden, und des Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Andreas Knabe, Universität Magdeburg und CESifo, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Wollte der Staat die negativen Beschäftigungseffekte durch Lohnsubventionen ausgleichen, müsste er nach Berechnungen der Wissenschaftler dafür jährlich bis zu 8,7 Milliarden Euro aufbringen. In der Studie wurde außerdem berechnet, wie sich eine Anhebung der Mindestlohn-Altersgrenze auf 25 Jahre auswirken würde. Demnach könnten bis zu 110.000 Jugendliche ohne Ausbildung in ihren Beschäftigungsverhältnissen gehalten werden.
„Der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde betrifft unser Unternehmen nicht“ – so oder ähnlich denken viele Personalverantwortliche, wenn es um die Neuerungen geht, die seit dem 1. Januar gelten. Doch weit gefehlt, wie das Creditreform-Magazin << hier >> nachweist: Erst bei näherer Betrachtung wird das gesamte Ausmaß der Neuerungen für Arbeitgeber offenbar.