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Creditreform

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Via Internet eine GmbH gründen oder eine Zweigniederlassung von unterwegs eintragen. All das könnte ab 2021 möglich sein. Einer neuen EU-Richtlinie zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht sei Dank.

 

Worum geht’s?

Im April 2018 veröffentlichte die EU den Vorschlag für ein Gesetzespaket zum Einsatz digitaler Instrumente im Gesellschaftsrecht. Teil des Pakets ist eine Richtlinie, die Ende Juli 2019 in Kraft getreten ist:

„Nun müssen alle Mitgliedstaaten bis Juli 2021 ermöglichen, dass bestimmte Kapitalgesellschaften online gegründet werden können“, erklärt Jennifer Bierly, Anwältin und Partnerin der Kanzlei GSK Stockmann.

Ziel ist es nicht, Notare und Anwälte obsolet zu machen, sondern die Kommunikation digitaler zu gestalten.

 

Für welche Gesellschaften gilt das?

Die Expertin für Gesellschaftsrecht erwartet, dass der neue Service zunächst für die Rechtsformen der GmbH einschließlich der Unternehmergesellschaft angeboten wird.

„Laut Richtlinie wäre er auch für AGs und Kommanditgesellschaften auf Aktien denkbar, allerdings nicht verpflichtend“, sagt sie.

Im Hinblick auf die Herausforderungen bei der Umsetzung sei es daher sehr wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber sich zunächst auf die GmbH als die „Standard“ Gesellschaft beschränkt.

 

Wie funktioniert die Online-Gründung?

Es wird nach wie vor eine notarielle Beurkundung nötig sein – wenngleich sich Gründer und Notar nicht mehr persönlich treffen müssen. „Denkbar wäre, dass die Beurkundung per Videokonferenz stattfindet“, sagt Bierly.

Voraussetzung ist, dass die Verbindung sicher ist und nicht zwischendurch abbricht. Der Vorteil bestünde darin, dass Anreise und persönliche Anwesenheit entfallen.

Der weitere Zeitaufwand bliebe allerdings vergleichbar. Das Registerverfahren funktioniert schon heute weitestgehend digital.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Gründer müssen sich eindeutig identifizieren. „Das ist bei natürlichen Personen mit europäischer Staatsangehörigkeit relativ einfach“, sagt Bierly, etwa mit einem Lesegerät und einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.

„Bei ausländischen juristischen Personen müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass rechtssichere Existenz- und Vertretungsnachweise online zur Verfügung gestellt werden können.“ Noch gibt es keine digitale Apostille oder Legalisierung für ausländische Dokumente.

 

Was kann darüber hinaus noch online abgewickelt werden?

In der Richtlinie ist auch geregelt, dass die Eintragung von Zweigniederlassungen in EU-Mitgliedstaaten online möglich sein soll.

Zudem soll EU-weit abgefragt werden können, ob Umstände vorliegen, die eine Person als Geschäftsführer in einem anderen Mitgliedstaat disqualifizieren. „Etwa im Fall eines Insolvenzbetrugs oder ähnlicher Vergehen“, erklärt Bierly.